Qualitätsinitiative der Deutschen Automatenwirtschaft

Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. ist davon überzeugt, dass das Glücksspiel in Deutschland eine kohärente, ausschließlich an qualitativen Kriterien ausgerichtete Regulierung braucht. Nur so können die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verwirklicht werden. Wir stellen uns dem Lenkungsauftrag, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung durch legale Angebote in geordnete Bahnen und überwachte Bahnen zu lenken.

Um diesem Qualitätsgedanken nachzukommen, hat der BA im Schulterschluss mit den Spitzenverbänden unter dem Dach der DAW die Qualitätsinitiative ins Leben gerufen. Mit konkreten Vorschlägen wollen wir die Spielhallenbetriebe und Gastronomieaufstellung im Bereich Jugend- und Spielerschutz weiter verbessernund damit zeigen, dass nicht Mindestabstände und Angebotsbeschränkungen sondern eine Erhöhung der Qualität in den Unternehmen der richtige Weg für die Spielhallenregulierung ist.

Diese Maßnahmen sind Teil der Qualitätsinitiative:

Spielhallen-Zertifizierung

Jugend- und Spielerschutz so wie die Suchtprävention sind die Eckpfeiler der Zertifizierung: Ist das Personal geschult und achtet es auf die Einhaltung der Regeln? Sind alle notwendigen Genehmigungen eingeholt und aktuell? Gibt es ein Sozialkonzept? –Rund 100 Kriterien werden bei einem Zertifizierungsaudit überprüft.
Wie in anderen Branchen auch, ist die Zertifizierung ist ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung. Durch das gesamte Verfahren können Spielhallenbetriebe ihre Prozesse und Betriebsabläufe optimieren. Die Erfahrungen zeigen auch, dass auch die Mitarbeiter*innen durch eine Zertifizierung motiviert werden. Schließlich können Aufstellunternehmer*innen zusätzlich vermitteln, wie wichtig ihnen gelebter Jugend- und Spielerschutz ist.

Der BA und die Spitzenverbände unter dem Dach der DAW setzen sich darum für eine gesetzliche Verankerung der Zertifizierung ein. Sie sollte bei der Bewertung von Härtefällen und der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen berücksichtigt werden.


Qualifizierung des Berufszugangs

Derzeit sind alle Automatenunternehmer*innen, die eine Erlaubnis zum gewerblichen Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten erwerben möchten, gemäß § 33c Abs. 2 GewO verpflichtet, an einer Unterrichtung bei einer IHK teilzunehmen. Wir unterstützen dies ausdrücklich, denn Jugend- und Spielerschutz kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle Regeln und Richtlinien bekannt sind und verstanden werden.

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage ist allerdings lediglich die Teilnahme an der Schulung notwendig. Es wird gegenwärtig nicht überprüft, ob der Inhalt der Unterrichtung auch tatsächlich verstanden worden ist. Der BA und die anderen Spitzenverbände unter dem Dach der DAW setzen sich dafür ein, die Einstiegsvoraussetzungen für den Automatenunternehmer*innenberuf anzuheben und weiter zu qualifizieren.

Ein erster Schritt in diese Richtung konnte durch den im § 29 Abs. 4 GlüStV2021 festgeschriebenen Sachkundenachweis erreicht werden. In Bundesländern, in denen der § 29 Abs. 4 GlüStV2021 im Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt wurde, erhalten Automatenunternehmer*innen die Möglichkeit, ihre bestehenden Mehrfachkonzessionen zu erhalten, wenn sie einen solchen Sachkundenachweis erwerben und weitere Qualitätskriterien in ihrem Betrieb erfüllen.

Diesen Schritt begrüßen die Automatenverbände ausdrücklich. Wir halten es für sinnvoll, das Konzept des Sachkundenachweises weiter auszubauen und diesen auch in die allgemeinen IHK-Unterrichtungen zum Erhalt der Erlaubnis zum gewerblichen Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten zu integrieren.


Schulungsportal

Erfolgreicher Spieler- und Jugendschutz ist von höchster Bedeutung. Ein essentieller Bestandteil für dessen Umsetzung ist geschultes Personal im Spielhallenbetrieb, das bestens mit den Anforderungen der Präventionsarbeit vertraut ist. Über das Online-Portal www.praeventionsschulungen.de können Automatenunternehmer*innen sinnvolle Schulungen für ihr Personal bei einer Reihe akkreditierter Schulungsanbieter*innen organisieren.


Aufklärungskampagnen

„Wir spielen fair.“ - Das ist die Botschaft der Aufklärungskampagne der Deutschen Automatenwirtschaft e.V. (DAW). Mit dieser Kampagne setzt sich die DAW für ein geregeltes Automatenspiel in legalen Spielhallen ein. Die Kampagne beinhaltet fünf Regeln für faires Spiel am Automaten.

  • Zutritt nur ab 18. Nur volljährige Spieler*innen dürfen an den Geräten spielen. Zudem hat sich eine Vielzahl von Aufstellunternehmer*innen einer freiwilligen Zutrittsbeschränkung ab 21 Jahren verpflichtet.
  • Kein Alkohol. In Spielhallen herrscht ein strenges Alkoholverbot!
  • Geschultes Personal, welches Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz bestens umsetzt.
  • Spielerschutz über gesetzliche Regelungen hinaus. Beispielsweise durch biometrische Zutrittskontrollen.
  • Geprüfte Qualität, durch die TÜV-Zertifizierung, setzt einheitliche Qualitätsstandards.

Präventionstage

Automatenunternehmer*innen bieten Verbraucher*innen ein attraktives aber auch ein sensibles Produkt für ihre Freizeitgestaltung an. Uns ist bewusst, dass wir daher eine gesellschaftliche Verantwortung tragen. Transparenz und gegenseitiger Austausch mit anderen Teilen der Gesellschaft helfen uns dabei, noch effektiver dem Jugend- und Spielerschutz Rechnung zu tragen. Dafür wurde die Initiative des Präventionstages gestartet.

Auf dem Präventionstag tasuchen wir uns in offenen, kritischen, Gesprächen darüber aus, mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen aktiver Verbraucherschutz gelebt werden kann. Therapie- und Hilfeeinrichtungen, Politik, Unternehmen und Verbände befinden sich im Dialog , um Erfahrungen auszutauschen und die Präventionsarbeit auszubauen.
Näheres zum Präventionstag finden Sie unter www.gemeinsam-lernen-helfen.de


Außengestaltung

In einem stark regulierten Rahmen werden die Spielräume zur Gestaltung von Spielhallen stark eingeschränkt. So hat jedes Bundesland andere Vorgaben an die Außengestaltung einer Spielhalle, bspw. die Beklebung der Fensterfronten oder Intensität der Leuchtreklame. Doch die Möglichkeiten die noch bestehen, wollen wir als Verband nutzen, denn der Aspekt der Außengestaltung von Spielhallen nimmt eine zunehmend bedeutsamere Rolle ein. Er ist ein wichtiger Faktor dafür, wie unsere Branche von Politik, Verwaltung und Gesellschaft wahrgenommen wird. Darum wollen wir mit unseren Projekten zu dieser Thematik erreichen, dass sich Spielhallen an die bauliche und optische Gestaltung ihrer Umgebung ansprechend anpassen und die Qualität im Inneren des Betriebs auch nach außen getragen wird.


Zertifizierungsunternehmen

INTERCERT GmbH - Group of MTIC
Frau Bettina Dzieran
Am Bonner Bogen 2
53227 Bonn
Tel. +49 228 629750 15
 
TÜV Rheinland Cert GmbH
Herr Olaf Seiche
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. +49 221 806 2781
 
ClarCert GmbH
Frau Stefanie Fink
Gartenstraße 24
89231 Neu-Ulm
Tel. +49 731 70 5116 85
Fax +49 731 70 5116 16