Prävention, Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz
Unser Freizeitangebot bietet Millionen erwachsenen Menschen Freude und Unterhaltung. Sie verbringen – vielleicht zusammen mit Freunden – einen Teil ihrer freien Zeit in unseren modernen Spielhallen. Freundliches und gut geschultes Servicepersonal sowie innovative Spielangebote sorgen dafür, dass sich die Spielgäste wohl fühlen.
Dennoch, die unsachgemäße Nutzung von Glücksspielangeboten kann zu Problemen führen. Nach staatlich in Auftrag gegebenen vorliegenden wissenschaftlichen Studien weisen in Deutschland rund 0,39 Prozent (2019) der erwachsenen Bevölkerung ein zumindest problematisches Verhalten beim Spielen auf. Auch wenn es sich hier um eine vergleichsweise kleine Bevölkerungsgruppe handelt, nehmen wir dieses Thema ernst und wissen um die gesellschaftliche Verantwortung mit unserem sensiblen Produkt.
Die organisierten Aufstellunternehmer*innen handeln verantwortungsbewusst und treffen zahlreiche präventive Maßnahmen, um solche Fehlentwicklungen zu verhindern und vermitteln konkrete Hilfe.
Aufklärung in der Spielhalle
Aufklärungsarbeit- und kampagnen sind wesentliche Bestandteile, um effektiven Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz in den Spielhallen sicherzustellen. Nicht nur aus der gesetzlichen Verpflichtung, sondern auch aus sozialer Verantwortung heraus ist dieses Thema im ständigen Fokus der Unternehmen und Verbände.
In den Spielhallen werden den Spielgästen bereits vor Spielbeginn alle spielrelevanten Informationen, sprich Gewinnwahrscheinlichkeiten und Verlustmöglichkeiten, leicht ersichtlich und verständlich zur Verfügung gestellt. Diese Informationen finden die Spielgäste auch direkt am Gerät. Zudem finden sie vor Ort ausgelegte Spielerschutzflyer mit Informationen zu Suchtrisiken, Präventionsmaßnahmen sowie Behandlungsmöglichkeiten in den Therapieeinrichtungen in der jeweiligen Kommune. Zudem finden die Spielgäste in dem Spielerschutzflyer einen Selbsttest mit dessen Hilfe das eigene Spielverhalten einer ersten kritischen Einschätzung unterzogen werden kann. Bei Bedarf kann der beiliegenden dezenten Visitenkarte ein erster Kontakt zum lokalen Hilfesystem entnommen werden. Gleichzeitig ist die bundesweite Beratungsnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgeführt. Hier erhalten betroffene Personen gezielte Auskünfte über Glücksspielsucht und Informationen zu bestehenden staatlichen Hilfsangeboten vor Ort. Zusätzlich bietet die Hotline Beratung bei persönlichen Problemen und Lebenssituationen, die durch problematisches Spielverhalten entstanden sind.
„Wir spielen fair“
Das ist die Botschaft der Aufklärungskampagne der Deutschen Automatenwirtschaft e.V. (DAW). Mit dieser Kampagne setzt sich die DAW für ein geregeltes Automatenspiel in legalen Spielhallen ein. Botschafter der Aufklärungskampagne sind Mitarbeiter*innen aus Spielhallen. Die Kampagne beinhaltet fünf Regeln für ein faires Spiel am Automaten.
- Zutritt nur ab 18.
Nur volljährige Spieler dürfen an den Geräten spielen. Zudem hat sich eine Vielzahl von Aufstellunternehmern einer freiwilligen Zutrittsbeschränkung ab 21 Jahren verpflichtet. - Kein Alkohol.
In Spielhallen herrscht ein strenges Alkoholverbot! - Geschultes Personal,
welches Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz bestens umsetzt. - Spielerschutz über gesetzliche Regelungen hinaus.
Beispielsweise durch biometrische Zutrittskontrollen - Geprüfte Qualität,
durch die TÜV-Zertifizierung, setzt einheitliche Qualitätsstandards.
Sozialkonzept
Betreiber*innen von Geldgewinnspielgeräten müssen gemäß § 6 Glücksspielstaatsvertrag ein Sozialkonzept führen. Darin ist darzulegen, mit welchen betrieblichen Maßnahmen die negativen Auswirkungen der unsachgemäßen Nutzung von Glücksspiel vorgebeugt werden sollen.
Im Sozialkonzept werden alle innerbetrieblichen Zuständigkeiten von Servicemitarbeiter*innen, Sozialkonzeptbeauftragten und anderen leitenden Angestellten sowie der Unternehmensleitung definiert. Es werden zudem Kriterien für die Ansprache auffällig spielender Gäste, für den Ausschluss vom Spiel, Handlungsanweisungen für den Umgang mit Hausverboten und Spielersperren, Verweise von problematisch spielenden Gästen an das Hilfesystem sowie niederschwellige Maßnahmen der Suchtprävention festgelegt.
Die Führung des Sozialkonzeptes beinhaltet neben der Dokumentation der aufgeführten Maßnahmen auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber den Glücksspielaufsichtsbehörden oder sonstigen Erlaubnis- und Ordnungsbehörden.
In diesen Berichten werden zum einen empirische Daten festgehalten ist. Diese Daten erfassen Maßnahmen zur Umsetzung des Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutzes statistisch. Hierzu gehören beispielsweise Angaben zur Anzahl der Spieler*innen, die Informationen über Hilfsangebote vor Ort erfragt und erhalten haben oder die Anzahl der Selbstsperren. Zusätzlich werden aber auch qualitative Daten erfasst. Dies sind zum Beispiel Protokolle über Gespräche mit auffällig spielenden Gästen.
Das Berichtswesen dient jedoch nicht nur der reinen Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen zum Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz. Darüber hinaus werden aus den vorliegenden Daten und Informationen Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft abgeleitet und gegebenenfalls weitere Maßnahmen für die Fortschreibung des entsprechenden Sozialkonzeptes formuliert.
Natürlich werden die Daten in der Form aufbereitet, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Spieler*innen möglich sind. Auch der Schutz der Privatsphäre der Spielgäste genießt höchste Priorität und ist eine wichtige Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander.
Im Idealfall erhalten die Unternehmer*innen zu den Berichten eine Rückmeldung von den entsprechenden Behörden. Auch dies unterstreicht, wie wichtig eine korrekte Berichterstattung ist und motiviert Mitarbeiter*innen in den Spielhallen Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen, konsequent im Blick zu haben und umzusetzen.
Selbsttest und Beratungstelefon zur Glücksspielsucht
Auch der Spielgast selbst kann sein eigenes Spielverhalten hinterfragen und erhält hierzu unterschiedliche Hilfestellungen in Form von Flyern und anderen Aufklärungsmaterialien. Hierzu zählen Selbsttests (https://www.check-dein-spiel.de/infos-tests/selbsttest/), Kontaktinformationen zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort und die zentrale, bundesweite Beratungsnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
BZgA-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht:
Telefon: | 0800 1 37 27 00 (kostenlos) |
Montag - Donnerstag: | 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Freitag - Sonntag: | 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Die betroffenen Personen erhalten Auskünfte über Glücksspielsucht und Informationen zu bestehenden staatlichen Hilfsangeboten vor Ort. Zusätzlich bietet die Hotline Beratung bei persönlichen Problemen und Lebenssituationen, die durch problematisches Spielverhalten entstanden sind.