Koalitionspaket „Aufschwung und Beschäftigung“ – relevante Vorhaben für Automatenunternehmen

von baberlin

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat ein Maßnahmenpaket mit 34 Punkten vorgelegt. Es soll Wachstum fördern, Beschäftigung sichern und Bürokratie abbauen.

Für die Automatenbranche sind vor allem arbeitsrechtliche, steuerliche und bürokratische Punkte relevant. Nachfolgend erhalten Sie eine erste Einordnung der aus unserer Sicht wichtigsten Vorhaben. Wichtig ist: Es handelt sich bislang um politische Vorhaben, deren konkrete Ausgestaltung erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt wird.

Arbeitsrecht und Personal

  • Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Zudem soll die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden.

  • Für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen möglich sein. Auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber soll ermöglicht werden.

  • Für Sonn- und Feiertagszuschläge sollen die steuerlichen Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro angehoben werden. Dieser Punkt kann für Unternehmen mit Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen relevant sein.

Steuern und Kosten

  • Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben werden. Das wäre für viele Automatenunternehmen mit Minijob-Strukturen eine spürbare Mehrbelastung.

  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent reduziert werden. Für den betrieblichen Alltag ist dieser Punkt nur mittelbar relevant; für Unternehmerinnen und Unternehmer kann er im privaten Bereich dennoch von Bedeutung sein.

Bürokratieabbau, Genehmigungen und betriebliche Praxis

  • Die Genehmigungsfiktion soll im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes zum Regelfall werden. Anträge sollen vier Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Für unsere Branche ist wichtig: Ob und in welchem Umfang sich dies auch auf die für die Branche relevanten Bereiche auf Bundesebene auswirkt, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Gesetzgebung ab.
  • Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen reduziert werden. Gleichzeitig sollen Standards aus Bereichen wie Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Steuerrecht nicht abgesenkt und Verstöße stärker sanktioniert werden. Für Automatenunternehmen bleibt daher abzuwarten, ob daraus tatsächlich eine spürbare Entlastung im Alltag entsteht.

  • Der Datenschutz soll für kleine und mittlere Unternehmen vereinfacht werden; insbesondere soll die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduziert werden. Auch hier bleibt die konkrete gesetzliche Ausgestaltung abzuwarten.

  • Weitere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, sollen abgeschafft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung materieller Vorgaben soll stärker bei den Unternehmen liegen, verbunden mit höheren Sanktionen bei Verstößen.

  • Die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach den DGUV-Vorschriften 3 und 4 sollen überarbeitet und vereinfacht werden. Das kann für Spielhallen, gastronomische Aufstellorte und technische Betriebsabläufe praktisch relevant werden.

 

Das gesamte Maßnahmenpaket finden Sie unten zum Download dieses Rundschreibens.

Insgesamt enthält das Maßnahmenpaket sowohl Entlastungsansätze, insbesondere bei Arbeitsrecht, Datenschutz, Genehmigungsverfahren und Bürokratieabbau, als auch Punkte, die zu finanziellen Mehrbelastungen führen können.

Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und Sie über die für die Automatenbranche relevanten Konkretisierungen selbstverständlich fortlaufend informieren.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat ein Maßnahmenpaket mit 34 Punkten vorgelegt.

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