Koalitionsausschuss bringt weitere Corona-Hilfen auf den Weg

von baberlin

Die Spitzen der Koalition aus CDU und SPD haben sich am gestrigen Abend auf weitere Corona-Hilfsmaßnahmen geeinigt. Nach rund vierstündiger Beratung haben sie sich auf ein Sieben-Punkte-Papier geeinigt. Neben einem erneuten einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro und einem einmaligen Zuschuss von 150 Euro für erwachsende Grundsicherungsempfänger*innen sind auch steuerliche Hilfen für Unternehmen vorgesehen.

Sicherlich auch interessant für Sie: Dazu gehört der so genannte Verlustrücktrag. Unternehmen können ihre Verluste in der Pandemie in weit größerem Maße mit Gewinnen der Vorjahre verrechnen und so Steuern sparen. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag auf maximal zehn Millionen Euro – beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung – anzuheben.

Der verringerte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Speisen in gastronomischen Betrieben soll bis Ende 2022 gelten. Ursprüngliche sollte diese Regelung im Juni 2021 auslaufen.

Die direkten neuen Corona-Hilfen werden mit Kosten in Höhe von ca. 7 Milliarden Euro beziffert. Die finanziellen Auswirkungen der Steuerentlastungen für Unternehmen ließen sich derzeit dagegen schwer schätzen. Dem Vernehmen nach sollen die Maßnahmen ohne weitere Aufnahmen von Schulden durch den Bund und damit innerhalb des aktuell gesetzten Finanzrahmens realisiert werden.

Die Spitzen der Koalition aus CDU und SPD haben sich am gestrigen Abend auf weitere Corona-Hilfsmaßnahmen geeinigt. Nach rund vierstündiger Beratung haben sie sich auf ein Sieben-Punkte-Papier geeinigt. Neben einem erneuten einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro und einem einmaligen Zuschuss von 150 Euro für erwachsende Grundsicherungsempfänger*innen sind auch steuerliche Hilfen für Unternehm...

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