Aktualisiertes Merkblatt zu den GEMA-Tarifen zur Fußball-WM 2026

von baberlin

Mit BAdirekt Nr. 027 vom 01. Juni 2026 haben wir Sie bereits über ein Merkblatt zu den GEMA-Tarifen zur Fußball-WM 2026 der Bundesvereinigung Musikveranstalter e. V. (BVMV) informiert. Dieses Merkblatt wurde nunmehr aktualisiert.

Die Aktualisierung betrifft z. B. bislang noch offene Fragen zu den TV-Übertragungen der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD/ZDF), die inzwischen geklärt werden konnten. Demnach ist das Signal von ARD und ZDF zwar unverschlüsselt frei empfangbar, die maßgeblichen Rechte, unter anderem für eine öffentliche Vorführung, liegen nach Auskunft der Sender jedoch nicht bei ARD und ZDF. Sie sind daher nicht in der Position, diese Vorführungsrechte Dritten einzuräumen.  

Für Bars, Kneipen, Restaurants, Veranstalter von Public Viewing etc. bedeutet dies, dass sie für die öffentliche Übertragung der Fußball-Spiele spezielle Lizenzen benötigen. Diese Rechte werden für den deutschen Markt über den Pay-TV-Anbieter Sky vertrieben, der spezielle Gastropakete anbietet.  Weiterführende Informationen finden Sie im aktualisierten Merkblatt in der Anlage dieses Rundschreibens.

Mit BAdirekt Nr. 027 vom 01. Juni 2026 haben wir Sie bereits über ein Merkblatt zu den GEMA-Tarifen zur Fußball-WM 2026 der Bundesvereinigung Musikveranstalter e. V. (BVMV) informiert. Dieses Merkblatt wurde nunmehr aktualisiert.

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