Pressemitteilung des Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V.:
Bürokratiemonster Mindestlohn
Gerne möchten wir Sie auf eine Pressemitteilung des Bundesverbands der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi) zum Themenfeld Mindestlohn aufmerksam machen. Als Mitglied des BDWi unterstützt der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) die Forderungen nach Reduzierung der bürokratischen Lasten für die Unternehmen hinsichtlich des Mindestlohns. Insbesondere die Dokumentationspflicht stellte für kleinere Betriebe einen erheblichen und unverhältnismäßigen Mehraufwand dar, der durch die Vorschläge abgemildert werden könnte.
Nachfolgend der Wortlaut der Pressemitteilung des BDWi vom 28. Januar 2015:
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Berlin, 28. Januar 2015
Bürokratiemonster Mindestlohn – BDWi unterstützt die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) unterstützt die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bürokratischen Lasten für die Wirtschaft in der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung zu reduzieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt vor, den Schwellenwert, bis zu dem die Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter lückenlos dokumentieren müssen, von 2.958 Euro Monatsgehalt auf 1.900 Euro zu senken. Darüber hinaus soll bei geringfügig Beschäftigten die Dokumentationspflicht nicht greifen, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt und ein Stundenlohn von mehr als 8,50 Euro sowie eine feste Arbeitsstundenzahl vereinbart ist.
„Der Kern guter Regierungsarbeit ist die Bereitschaft, offensichtliche Fehler umgehend zu korrigieren. Die Wirtschaftsverbände haben einhellig vor den bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft mit der Einführung des Mindestlohns gewarnt. Das hat sich jetzt bewahrheitet. Der Schwellenwert für das Monatsgehalt, bis zu dem die Dokumentationspflicht greift, ist viel zu hoch angesetzt. Um auf 2.958 Euro brutto im Monat zu kommen, müsste ein Arbeitnehmer 29 Tage im Monat 12 Stunden arbeiten. Das ist absurd. Sogar 1.900 Euro brutto, wie von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion vorgeschlagen, entsprechen 48 Wochenarbeitsstunden bei 4,3 Wochen im Monat, inklusive eines Sicherheitsaufschlags von 10 Prozent. Das ist eine realistischere Größenordnung“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Das gleiche gilt für geringfügige Jobs, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem Stundenzahl und Lohnhöhe eindeutig hervorgehen. Das Missbrauchsrisiko ist in diesen Fällen sehr gering. Darum kann auf die Dokumentationspflicht verzichtet werden“, fordert Heinz.
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Die Pressemitteilung des BDWi können Sie auch noch einmal der unten aufgeführten Anlage entnehmen.
Über alle Entwicklungen den Mindestlohn betreffend werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Storch
Geschäftsführerin
Anlage - Pressemitteilung des BDWi