Verfassungsbeschwerde gegen länderspezifische Spielhallenregelungen erfolglos | Pressemitteilung der DAW
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in vier Verfahren (Az. 1 BvR 1314/12; 1 BvR 1630/12; 1 BvR 1694/13; 1 BvR 1874/13) seine Entscheidung verkündet. Alle Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen.
Das BVerfG hat im Einzelnen beschlossen, dass die Bundesländer die ausschließliche Zuständigkeit zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von Spielhallen besitzen und damit die Kompetenz zum Erlass der belastenden Regelungen, insbesondere das Abstandsgebot und das Verbot von Mehrfachkonzessionen, bestand.
Im Rahmen der grundrechtlichen Prüfung führte das BVerfG ferner aus, dass das Verbot von Mehrfachkonzessionen, die Abstandsgebote, die Reduzierung der Gerätehöchstzahl je Spielhalle von 12 auf 8 Geräte (Bundesland Berlin), die Aufsichtspflicht und die Übergangsregelungen in Gestalt der landesspezifischen Regelungen der Länder Berlin, Bayern und des Saarlandes, mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
Daneben wurde auch der Stichtag zur Berechnung der einjährigen Übergangsfrist für Spielhallenerlaubnisse (Ministerpräsidentenkonferenz) sowie die einjährige Übergangsfrist für Spielhallenerlaubnisse an sich, als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen.
Die weiteren Einzelheiten sind der beigefügten Pressemitteilung des BVerfG zu entnehmen (Anlage 1).
Daneben hat auch die Deutsche Automatenwirtschaft bereits eine Pressemitteilung zu der Thematik herausgegeben, die wir ebenfalls beifügen (Anlage 2).
Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Entscheidungsgründen werden wir in einem weiteren BAdirekt vornehmen.
Auch wenn das BVerfG unsere verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt, sei an dieser Stelle versichert, dass die Auseinandersetzungen rund um den Glücksspielstaatsvertrag damit nicht beendet sind. So sind eine Vielzahl von weiteren Regelungen, wie z.B. die konkrete Umsetzung des Mindestabstandsgebotes in den einzelnen Bundesländern oder auch die Voraussetzungen für einen Härtefall unklar und justitiabel.
Der BA und seine Mitgliedsverbände werden weiterhin für ihre Mitglieder da sein und für den Erhalt der Automatenbranche kämpfen.
Sobald die Analyse der Entscheidungsgründe abgeschlossen ist, werden wir Sie selbstverständlich weiter informieren.
Beste Grüße
RA Stephan Burger
Justitiar
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Anlage 1 - Pressemitteilung BVerfG
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Anlage 2 - Pressemitteilung DAW
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