TV-Bildschirmgrößen bei der GEMA melden und Erstattungen erhalten
Laut einem Rundschreiben der Bundesvereinigung Musikveranstalter e.V. (BVMV), in der der Bundesverband Automatenunternehmen e.V. (BA) Gründungsmitglied ist und sich aktiv für Ihre Interessen bei der gewerblichen Nutzung musikalischer Urheber- und Leistungsschutzrechte einsetzt, konnte ein wichtiger Erfolg in einem Verfahren gegen die GEMA erzielt werden. Dieser Erfolg führt dazu, dass beim Fernsehtarif (FS‑Tarif) nun verbesserte Konditionen und eine angemessene Tarifanpassung erreicht wurden. Die Details zum Verfahren können Sie dem entsprechenden Rundschreiben der BVMV entnehmen (Anlage 1).
Die BVMV weist in einem weiteren Rundschreiben darauf hin, dass über die GEMA‑Website derzeit rückwirkend Vertragsanpassungen sowie Erstattungsanträge bis zum 15. Mai 2026 eingereicht werden können (Anlage 2). Die GEMA nimmt entsprechende Änderungen und Rückzahlungen aktuell rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 vor. Für davorliegende Zeiträume befindet sich der BVMV weiterhin in Verhandlungen mit der GEMA.
Voraussetzung ist, dass Sie Mitglied in einem der BA‑Mitgliedsverbände sind und in diesem Rahmen einen FS‑Tarifvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die zur Wiedergabe von Fernsehsendungen TV‑Geräte mit einer Bildschirmgröße von mehr als 42 Zoll bis maximal 65 Zoll einsetzen.
Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der GEMA-Website unter folgendem Link: www.gema.de/umstellung-fs.