Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 – Ergänzung Länder- und Städteebene
Mit unserem BAdirekt Nr. 010 vom 4. April 2025 haben wir Sie bereits über die wichtigsten Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres informiert.
Nun wurden vom BKA auch die noch fehlenden Zahlen betreffend die erfassten Fälle und Kriminalitätshäufigkeit (Fälle pro 100.000 Einwohner) auf Länder- bzw. Städteebene online gestellt.
Der VDAI hat dazu eine übersichtliche Zusammenfassung erstellt, die ich Ihnen nach freundlicher Genehmigung gerne vorstellen möchte:
Auf Länderebene zeigt die PKS, dass die Kriminalitätshäufigkeit bei den „Straftaten insgesamt“ in den drei Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg am höchsten ist. Bremen führt mit 14.998 Fällen, gefolgt von Berlin mit 14.719 und Hamburg mit 12.147 Fällen. Unter den Flächenländern liegt Sachsen-Anhalt mit 8.588 Fällen an erster Stelle, während Bayern mit 4.726 Fällen die niedrigste Fallzahl aufweist.
Auf Städteebene (Städte ab 100.000 Einwohner und Landeshauptstädte) wird die geringste Kriminalitätshäufigkeit in Erlangen verzeichnet. Auf den ersten drei Plätzen stehen Bremen, gefolgt von Frankfurt am Main und auf dem dritten Platz Berlin. Ein Städtevergleich für die nachfolgenden einzelnen Straftatengruppen betreffend die Automatenwirtschaft liegt nicht vor.
In der Straftatengruppe „Diebstahl insgesamt von/aus Automaten“ sind die 11.041 erfassten Fälle absteigend wie folgt zuzuordnen: Nordrhein-Westfalen 2.515 Fälle, Baden-Württemberg 1.261 Fälle, Bayern 1.121 Fälle, Niedersachsen 883 Fälle und Hessen 846 Fälle.
Im Hinblick auf die Kriminalitätshäufigkeit steht Bremen mit 38 Fällen an der Spitze, gefolgt von Schleswig-Holstein 23 Fälle, Thüringen 22 Fälle sowie Berlin und das Saarland jeweils 20 Fälle.
Von den insgesamt 126 erfassten Fällen „Raub, räuberische Erpressung auf/gegen Spielhallen“ entfallen 46 Fälle auf Nordrhein-Westfalen, 21 Fälle auf Hessen sowie 9 Fälle auf Sachsen. Die Kriminalitätshäufigkeit liegt aufgrund der niedrigen Fallzahl in allen Bundesländern unter 1.
Beim unerlaubten „Glücksspiel §§ 284, 285, 287 StGB“ (insgesamt 6.247 erfasste Fälle) ist in der Länderbetrachtung die Fallzahl in Nordrhein-Westfalen mit 1.633 Fällen am höchsten, gefolgt von Bayern mit 1.185 Fällen, Baden-Württemberg mit 671 Fällen, Niedersachsen mit 495 Fällen und Berlin mit 481 Fällen.
Bei der Kriminalitätshäufigkeit stellt sich eine andere Reihenfolge dar: Hamburg, Bremen und Berlin mit jeweils 13 Fällen, Schleswig-Holstein 12 Fälle, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen jeweils 9 Fälle sowie Rheinland-Pfalz mit 8 Fällen.
Alle weiteren Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik können Sie der entsprechenden Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) entnehmen.