Mindestlohnerhöhung | Fairness braucht wirtschaftliches Fundament

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn dann auf 14,60 Euro pro Arbeitsstunde. Damit flogt die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.

BA-Präsident Thomas Breitkopf findet klare Worte: „Die Entscheidung der Bundesregierung zur Mindestlohnerhöhung greift tief in die Lebensrealität mittelständischer Automatenunternehmen ein. In Betrieben, die seit Jahrzehnten ausbilden, investieren und regionale Beschäftigung sichern, verschärft sich die wirtschaftliche Schieflage. Unsere Branche steht für faire Löhne – doch Fairness braucht ein stabiles Fundament. Da der Spielpreis in unserer Branche gesetzlich festgelegt ist, lassen sich zusätzliche Kosten nicht einfach kompensieren. Hinzu kommt, dass stetig steigende Vergnügungssteuersätze die wirtschaftliche Belastung weiter verschärfen und zunehmend dazu führen, dass Betriebe ihre Standorte aufgeben müssen. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer stehen mit dem Rücken zur Wand. Der zunehmende Kostendruck gefährdet das legale Glücksspielangebot – und je mehr legale Anbieter verschwinden, desto größer wird der Raum für illegale Angebote ohne Verbraucherschutz.“

BA-Geschäftführerin Simone Storch richtet einen dringenden Appell an die Politik: „Wer den Mittelstand wirklich stärken will, muss hinhören. Wirtschaftliche Belastungsgrenzen sind keine Meinung – sie sind Realität, messbar und spürbar in den Betrieben vor Ort. Ohne wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen drohen Arbeitsplatzverluste und der Rückzug legaler Anbieter. Es braucht Konzepte mit Augenmaß, die nicht nur Löhne sichern, sondern auch die Strukturen, die sie ermöglichen.

 

Auch der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e. V. (BDWI) (BDWI), dessen Gründungsmitglied der BA ist und der die Interessen von mehr als 100.000 Unternehmen aus 16 verschiedenen Branchen vertritt, hat sich in einer Pressemeldung zu diesem Thema geäußert. Diese finden Sie nachfolgend im Wortlaut.

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Allgemeiner Mindestlohn – funktioniert die Lohnfindung?

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) warnt vor den Folgen des Mindestlohnanstiegs. Der BDWi kritisiert die Lohnfindung und fordert eine Novellierung des Mindestlohngesetzes.

Am Mittwoch entscheidet das Bundeskabinett über die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission hatte einen Anstieg auf 13,90 Euro und damit um 8,4 Prozent vorgeschlagen. Im Vorfeld der Entscheidung der Kommission hatte die SPD immer wieder auf eine Anhebung auf 15 Euro gepocht. Hierzu gibt es eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag. Hinzu kommt, dass die Mindestlohnkommission zu Beginn des Jahres ihre Geschäftsordnung geändert hat und sich jetzt auch an der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohnrichtlinie) orientierten muss.

„Der allgemeine Mindestlohn wird zu Beginn des nächsten Jahres um 8,4 Prozent ansteigen. Damit steigt der Druck, auch alle Löhne anzuheben, die oberhalb des Mindestlohnes liegen. Das Lohngitter wird nach oben verschoben. Dabei steckt Deutschland seit zwei Jahren in der Rezession. Das Signal an die Wirtschaft ist fatal“, kritisiert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Wenn etwas offensichtlich nicht funktioniert, muss man es ändern. Das erfordert politischen Mut. Dieser ist in Hinblick auf das Mindestlohngesetz dringend vonnöten. Der BDWi fordert eine Novellierung“, erklärt Heinz.

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