Kampf gegen das illegale Spiel - BAV, FGA und Kanzlei Benesch & Partner veröffentlichen mit Unterstützng des BA Aufklärungsfilm über illegale Fungames-Automaten

Aufklärung ist ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen das immer weiter ausufernder illegale Spiel. Der Bayerische Automaten-Verband e.V. hat hierzu in Kooperation mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) und der Kanzlei Benesch & Partner sowie durch die Mitwirkung und Unterstützung des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) mehrere Filmprojekte auf den Weg gebracht.

In einer heutigen Pressemitteilung wurde nunmehr der erste Aufklärungsfilm veröffentlicht. Dieser richtet sich primär an Behörden, die Polizei, Politikerinnen und Politiker sowie Ministerien und klärt deutlich auf, wie sich illegale Fungames-Automaten von legalen Geräten unterscheiden und welche Maßnahmen die zuständigen Vollzugsbehörden ergreifen können. Der Film ist hier abrufbar.

Den genauen Wortlaut der Pressemitteilung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen.

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 Neuötting (ots)-

 

In ganz Deutschland breiten sich illegal betriebene Fungames-Automaten in alarmierender Weise aus. Neben der Gefährdung der Spielerinnen und Spieler stellen diese Geräte auch eine ernste Bedrohung für den Staat und legale Anbieter dar. Um über die Unterschiede zwischen legalen und illegalen Geräten aufzuklären, hat der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV) in Kooperation mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) und der Kanzlei Benesch & Partner sowie mit freundlicher Unterstützung des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) mehrere Filmprojekte verwirklicht.

Zunächst veröffentlicht wird ein 7-minütiger Aufklärungsfilm, gerichtet primär an Behörden, Polizei, Politiker und Ministerien. Dieser Film kann unter https://f.io/5WuSomLH abgerufen werden. Der brandneu veröffentlichte Aufklärungsfilm zeigt transparent auf, wie illegale Fungames-Automaten von legalen Geräten unterschieden werden können und welche Maßnahmen die zuständige Behörde ergreifen kann. Unter anderem fehlt den illegalen Geräten eine Auszahlvorrichtung, es gibt Aufkleber wie "Nur zur Unterhaltung" oder "Keine Auszahlung" sowie eine Funktion "Hand Payout" im Service-Menü des Geräts. Da die illegalen Geräte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, haben sie auch keine PTB-Zulassung der physikalischtechnischen Bundesanstalt sowie oft auch keine CE-Kennzeichnung. "Mit diesem Film möchten wir einen Beitrag zur Aufklärung und transparenten Information leisten, so dass die zuständigen Behörden, aber auch die Spieler selbst illegale Fungames von legalen Geräten klar unterscheiden können. Denn Spielerinnen und Spieler müssen maximalen Schutz genießen. Und die Steuerhinterziehung muss verhindert werden." erklärt Andy Meindl, Präsident des Bayerischen Automaten-Verbands.

Der Film zeigt auch auf, welche Maßnahmen bei Kenntnis von illegalen Fungames-Automaten ergriffen werden können. Kontrollen können auf Basis der §§ 29 GewO, 22 GastG durchgeführt werden. Zudem stellt es einen Versagungsgrund für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis dar, wenn illegalem Glücksspiel Vorschub geleistet wird. Das Bereitstellen von Einrichtungen zum unerlaubten Glücksspiel stellt eine Straftat gemäß § 284 StGB dar. Es können in Folge Strafanzeigen gegen den Geräteaufsteller, den Gewerbetreibenden als auch gegen den Spieler gemäß § 285 StGB gestellt werden. Auch droht eine Beschlagnahme bzw. Sicherstellung des illegal betriebenen Gerätes sowie eine Verwerfung der Buchhaltung.

"Illegale Glücksspielgeräte sind nicht nur ein Risiko für die Spielenden, sondern auch für den Staat und die legalen Anbieter." legt Sabine Dittmers-Meyer, Vorsitzende Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) dar. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass illegal betriebene Fungames-Automaten keine Chance haben und die Spielerinnen und Spieler maximal geschützt werden."

Im Mai 2023 wird die Veröffentlichung eines weiteren Films erfolgen, der sich primär an Betreiber von Lokalitäten richtet, die eine Aufstellung von illegalen Fungames-Automaten in Erwägung ziehen oder diese illegalen Geräte bereits aufgestellt haben.

 

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Der BA begrüßt den Einsatz des BAV und des FGA im Kampf gegen das illegale Spiel und steht seinen Mitgliedsverbänden dabei mit jedweder Unterstützung entschlossen zur Seite. Oberstes Ziel ist, illegale Angebote vom Markt zu verdrängen und legale Angebote zu stärken, um ein möglichst hohes Maß an effektiven Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz  zu gewährleisten.

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