Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro ab dem 01. Januar 2024
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Ab dem 01. Januar 2025 findet sodann eine weitere Erhöhung, nämlich auf 12,82 Euro pro Arbeitsstunde, statt. Darauf einigte sich die sog. Mindestlohnkommission, in welcher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften gleichermaßen repräsentiert sind.
Die Kommission prüft und berät alle zwei Jahre, welche Mindestlohnhöhe einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Sie orientiert sich bei ihrer Entscheidung an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland.
Ihren Vorschlag legt sie der Bundesregierung vor. Diese macht ihn in der Regel mit einer Verordnung verbindlich. Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung den Mindestlohn ohne Beteiligung der Kommission ausnahmsweise per Gesetz angehoben – von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde.
Der aktuelle Vorschlag wurde erstmals seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 nicht einstimmig beschlossen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Rahmen des Arbeitsvertrages ein festes Gehalt vereinbart haben, sollten die Arbeitszeit entsprechend reduzieren oder mit den Beschäftigten über ein angepasstes Gehalt verhandeln. Sollten Sie ab dem 01. Oktober 2022 neues Personal einstellen, muss im Arbeitsvertrag auch der neue Mindestlohn aufgeführt werden. Bestehende Arbeitsverträge müssen nicht geändert werden, jedoch sollte der neue Mindestlohn in der Lohnabrechnung berücksichtigt sein.
Selbstverständlich werden wir Sie auch weiterhin über die aktuellen Entwicklungen informieren.