Anmeldung bei OASIS-Spielersperrdatei ist nun möglich

Wie angekündigt hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) heute die Anmeldung zur länder- und spielformübergreifenden Spielersperrdatei auf ihrer Seite veröffentlicht. Die Anmeldung ist verpflichtend für alle Veranstalter*innen von Glücksspiel und erfolgt digital über ein Online-Formular.

Das entsprechende Online-Formular finden Sie hier.

Auch wenn der tatsächliche technische Anschluss an die Sperrdatei erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird, empfehlen wir, die Anmeldung umgehend durchzuführen.

Das RP Darmstadt stellt zudem weitere Informationen und Tipps für die Anmeldung zur Verfügung.

So ist zu beachten, dass für jede Anmeldung einer Spielhalle die Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle vorgelegt werden muss. Bei Aufstellungen in gastronomischen Betrieben muss zudem die Geeignetheitsbestätigung mitgesandt werden. Die erlaubten Dateiformate für die Dokumente sind .pdf, .jpeg und .png und die Dateien dürfen die Maximalgröße von 3 MB pro Datei nicht übersteigen.

Für Automatenunternehmer*innen ist zudem zu beachten, dass bei Anmeldungen von unter zehn Betriebsstätten jede Betriebsstätte in einem eigenen Verfahren über den gleichen Account („Folgeantrag“) angemeldet werden muss.

Sollten Sie über zehn Betriebsstätten anmelden wollen, ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. In diesem Fall müssen Sie nur eine Betriebsstätte anmelden und können dann im Antragsverfahren die Option zur Anmeldung von über zehn Betriebsstätten auswählen. Anschließend erhalten Sie eine Excel-Datei zum Download, die Sie ausfüllen und zusammen mit den entsprechenden Erlaubnissen direkt an das RP Darmstadt (oasis@rpda.hessen.de) senden können.

Sie haben weitere Fragen zum Spielersperrsystem? Rufen Sie uns gerne an. Ab heute ist die BA-Hotline unter 030 7262-5501 für die Mitgliedsunternehmer*innen des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. freigeschaltet.

Zurück