Angebot: VBG-Seminar „Spielstätten – sicher und gewaltfrei“

Arbeitsschutz sowie präventive Maßnahmen zur Arbeitssicherheit spielen in unseren Betrieben eine wichtige Rolle. In vielen Ecken des Betriebs können Gefahren lauern, die bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schäden verursachen können. Bereits mit wenigen Mitteln und präventiven Maßnahmen können Sie möglichen Gefahren vorbeugen und damit den Arbeitsort für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherer gestalten. Hierzu hatten wir in der Vergangenheit mehrfach informiert sowie den Mitgliedern der BA-Landes- und Fachverbände exklusiv das kostenlose BAdigital Web-Seminar „Arbeitssicherheit – Best Practice in Ihrem Betrieb“ im Oktober vergangenen Jahres angeboten.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet diverse Schulungen an. Wir möchten Sie heute auf ein aktuelles Angebot der VBG aufmerksam machen, das insbesondere für Unternehmen im Süden von Deutschland interessant sein dürfte.

So findet vom 19. Juni 2023 bis 21. Juni 2023 in der VBG-Akademie in Lautrach ein dreitägiges VBG-Seminar „Spielstätten – sicher und gewaltfrei“ (Seminarnummer YSPIGS2301) statt. Beginn ist jeweils täglich um 13:30 Uhr.

Sichern Sie sich Ihren Platz bei dem VBG-Seminar „Spielstätten – sicher und gewaltfrei“ (Seminarnummer YSPIGS2301) und melden Sie sich mit dem beiliegenden Anmeldeformular an (Anlage). Bitte senden Sie das Anmeldeformular per Fax (+49 8671 9287440) oder per Mail (info@BAVev.de) an die Geschäftsstelle des Bayerischen Automaten-Verband e.V.

Welche Themenschwerpunkte dürfen Sie im VBG-Seminar erwarten?

  • Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen für Spielstätten
  • Besondere Gefährdungen durch Überfälle und Konfrontationen
  • Formen der Geldsicherung in Spielstätten
  • Rechtliche Anforderungen an Spielstätten
  • Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Anforderungen
  • Gewaltprävention
  • Deeskalation bei Konfrontationen und Überfällen in Spielstätten

Hinweis: Für die Unternehmen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die Übernachtung, Verpflegung sowie anfallende Reisekosten (0,40 Euro / Kilometer) werden von der VBG übernommen.

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