Wie der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (AV RP) gestern in einem Rundschreiben mitteilte, hat der Ausschuss für Inneres, Sport und Landesplanung des Landtags Rheinland-Pfalz nach der Expertenanhörung vom 13. Januar 2021 den Gesetzesentwurf zum Landesglücksspielgesetz vertagt um die gewonnenen Erkenntnisse neu zu bewerten.
Für weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz möchten wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung des AV RP gerne das Mitgliederrundschreiben weiterleiten. Dieses finden Sie als Online-Version hier.
Der BA begrüßt die Entscheidung des Ausschusses ausdrücklich. Obgleich es sich hierbei noch nicht um ein finales Ergebnis handelt, ist dies doch zunächst eine vernünftige Zwischenlösung.
[Erstellt am: 21. Januar 2020]