Am Dienstag, den 19. Januar 2021, kamen die Regierungschef*innen der Bundesländer und die Bundeskanzlerin erneut zu einer Videoschalte zusammen und berieten über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Hierbei einigten sie sich auf mehrere Verschärfungen der aktuell bestehenden Beschränkungen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Beschlüsse:
- Die bisherige Lockdown-Beschlüsse werden bis mindestens 14. Februar 2021 verlängert. Vor Ablauf der Frist werden Bund und Länder erneut zusammen kommen und das weitere Vorgehen besprechen. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chef*innen der Staatskanzleien soll beauftragt werden, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu entwerfen.
- Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.
- Die bestehende Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften müssen nun verbindlich medizinische Masken (sogenannte OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2) getragen werden.
- Arbeitgeber*innen sollen ihren Angestellten weitestgehend die Möglichkeit einräumen, Home-Office in Anspruch zu nehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu eine Verordnung erlassen und kündigt Kontrollen durch die Behörden an.
- Dort wo Präsenzarbeit weiter nötig ist, sind Betriebe verpflichtet, medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Bei Arbeiten auf engem Raum muss die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind Masken der Norm FFP2/KN95 und Schnelltests einzusetzen.
- Schulen und Kindertagesstätten sollen vorerst grundsätzlich geschlossen bleiben. Eine Notfallbetreuung wird eingerichtet.
- Gottesdienste sind nur mit der Einhaltung entsprechender Hygienevorgaben erlaubt (Mindestabstand von 1,5 m, Tragen medizinischer Masken, Verbot von Gemeindegesang). Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen zwei Tage vorher beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden.
- Umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen, sind nun auch unterhalb einer Inzidenz von 200 möglich, wenn nicht absehbar ist, dass bis zum 14. Februar 2021 eine Inzidenz von unter 50 erreicht werden kann.
- Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird insbesondere für den Einzelhandel verbessert. Handelsrechtliche Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware werden nunmehr bei den Fixkosten berücksichtigt. Insgesamt sollen die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeiträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden.
Die Anpassungen der jeweiligen Covid-Verordnungen in den Ländern werden in den nächsten Tagen erfolgen. Wir werden Sie selbstverständlich auch weiterhin zu allen Neuerungen informieren.
[Verfasst am: 20. Januar 2021]