Die aktuelle Situation rund um die Schließung des gesamten stationären Freizeitsektors hat die Bundesvereinigung Musikveranstalter e.V. (BVMV) auch auf Betreiben des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) veranlasst, mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) in Gespräche über die aktuelle Situation einzutreten.
Erfreulich ist, dass wir erreichen konnten, dass für den Zeitraum, in dem die Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, für alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge die GEMA-Vergütungen entfallen.
Es ist geplant, die entsprechenden Rückerstattungen über das GEMA-Online Portal abzuwickeln. Sobald uns hier nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Erstellt: 12. November 2020