Im Rahmen einer Videokonferenz haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gestern über einheitliche Regelungen im Kampf gegen das Corona-Virus beraten.
Nachfolgend ein Überblick über die gestern getroffenen Vereinbarungen:
- Aufgrund der aktuell wieder erhöhten Infektionszahlen werden keine weiteren Öffnungsschritte vollzogen,
- Falsche Angaben auf angeordneten Gästelisten, bspw. in der Gastronomie, werden mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.
- Zudem sollen Gaststättenbetreiber kontrollieren, ob Angaben auf Gäste- und Kontaktlisten richtig und vollständig sind.
- Es gelten weiter die AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske tragen. Das Einhalten soll durch von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.
- Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Corona-Warn-App nutzen und in privaten und geschlossenen Räumen regelmäßig lüften.
- Zur Förderung von Investitionen in raumlufttechnische Anlagen wird ein Förderprogramm von 500 Millionen Euro aufgelegt.
- Herbstreisen in Risikogebiete sollen unterlassen werden. Der notwendige Reisebetrieb, etwa für Pendler oder Geschäftsreisende, ist davon ausgenommen, um die erforderliche Mobilität zu gewährleisten.
- Steigen die Infektionszahlen regional über die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden.
- Sollten regional binnen 7 Tagen 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, sollen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 50 Teilnehmer reduziert werden. In Privaträumen wird eine Maximalzahl von 25 Teilnehmern empfohlen.
- Sollten regional binnen 7 Tagen 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, sollen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 Teilnehmer reduziert werden. In Privaträumen wird eine Maximalzahl von 10 Teilnehmern empfohlen.
Die Umsetzung der Beschlüsse obliegt nun den jeweiligen Landesregierungen.
Berlin hat bereits gestern angekündigt, dass ab kommenden Samstag, zusätzlich zur Beschlusslage der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin, künftig eine Maskenpflicht für Bürogebäude vorgeschrieben wird. Außerdem werden Veranstaltungen im Freien und private Feiern auf 50 Teilnehmer begrenzt.
Schleswig-Holstein kündigte bereits gestern an, dass falsche Angaben auf Gäste- und Kontaktlisten ein Bußgeld von 1.000 Euro nach sich ziehen sollen.
Erstellt: 30. September 2020