Im Rahmen einer Videokonferenz haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gestern über einheitliche Regelungen im Kampf gegen das Corona-Virus beraten. Auch wenn nicht in allen strittigen Punkten Einigkeit erzielt werden konnte, wurde vereinbart, dass es zunächst keine weiteren Lockerungen geben soll.
Hier ein Überblick über die gestern getroffenen Vereinbarungen:
- Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet. Dies gilt jedoch nicht für das Bundesland Sachsen-Anhalt.
- Großveranstaltungen, bei denen einen lückenlose Nachverfolgung der Kontakte nicht möglich ist, sollen mindestens bis 31. Dezember 2020 untersagt bleiben. Dies betrifft auch Publikumsverkehr bei Sportveranstaltungen, bspw. Bundesligaspielen.
- Für bundesweite Sportveranstaltungen soll eine Länder-Arbeitsgruppe Maßnahmen und Konzepte erarbeiten, um einen einheitlichen Umgang mit Publikumsverkehr zu gewährleisten.
- Rückreisende aus Risikogebieten erhalten ab 16. September 2020 keine kostenlosen Corona-Tests mehr.
- Stattdessen gilt für Rückreisende ab 01. Oktober 2020 eine strikte 14-tägige Quarantänepflicht. Diese kann erst durch einen negativen Corona-Test ab frühestens dem fünften Tag der Rückreise aufgehoben werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht sollen mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden.
- Die aus der Quarantäne resultierenden Einkommensausfälle werden künftig nicht entschädigt, wenn die Reise in ein Risikogebiet vermeidbar ist.
- Wie schon im Koalitionsausschuss beschlossen, sollen gesetzlich Versicherte in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung gestellt bekommen. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.
Bei der Festlegung einer einheitlichen Obergrenze für die Teilnehmerzahl von privaten Feiern konnte keine Einigung erzielt werden. Die Umsetzung der Beschlüsse obliegt nun den jeweiligen Landesregierungen.
Wir werden Sie zu allen aktuellen Entwicklungen ausführlich informieren.