Kürzlich informierten wir über die Verabschiedung des Konjunkturpaketes der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat. In diesem Paket sind unter anderem Überbrückungshilfen vorgesehen, um kleine und mittelständische Betriebe und Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, mit weiteren Liquiditätshilfen zu unterstützen.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) heute in einer Pressemeldung mitteilte, wurde die gemeine bundesweite Antragsplattform freigeschaltet. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Ab heute können sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf der Plattform registrieren und in den nächsten Tagen entsprechende Anträge stellen.
Die Auszahlung möglicher Hilfen soll bereits im Juli erfolgen.
Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung finden Sie hier.
Erstellt: 08. Juli 2020