Die Mindestlohnkommission, ein Gremium bestehend aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft, hat der Bundesregierung einstimmig empfohlen, den Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde bis zum 01. Juli 2022 schrittweise auf 10,45 Euro pro Stunde anzuheben.
Demnach soll der Mindestlohn
- zum 01. Januar 2021 auf zunächst 9,50 Euro,
- zum 01. Juli sodann auf 9,60 Euro,
- zum 01. Januar 2021 auf 9,82 Euro und letztlich
- zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden.
Umgesetzt wird die Empfehlung von der Bundesregierung. Es wird davon ausgegangen, dass sie, wie in der Vergangenheit, den Empfehlungen der Mindestlohnkommission folgt. Die Möglichkeit einen eigenen Mindestlohn festzulegen hat die Bundesregierung nicht. Sie ist lediglich befugt die Empfehlung nicht umsetzen.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Praktika, die weniger als drei Monate andauern.
Die vorliegende Empfehlung wird weitestgehend positiv aufgenommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage gibt es jedoch auch kritische Stimmen seitens der Arbeitgeberverbände. Aufgrund der Corona-bedingten, extremen Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt sehen Kritiker die Gefahr, dass der wirtschaftliche Erholungsprozess durch die Erhöhung des Mindestlohns ausgebremst wird.
Erstellt: 01. Juli 2020