Mit diesem BAdirekt möchten wir Sie auf das heute veröffentlichte Rundschreiben des Automatenverband Niedersachsen e.V. (AVN) und des Nordwestdeutschen Automatenverband e.V. (NAV) zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes hinweisen.
Das niedersächsische Kabinett hat am 22. Oktober 2019 beschlossen, dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes zuzuleiten. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Neuregelung des Gesetzes und zum Schutz der niedersächsischen Aufstellunternehmer getan.
Die näheren Inhalte des Gesetzentwurfs, die weiteren Stationen im Gesetzgebungsverfahren und wichtige Hinweise zu den befristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnissen in Niedersachsen entnehmen Sie bitte dem AVN-Schreiben.
Das Schreiben finden Sie pdf hier. (372 KB)
Erstellt am: 23. Oktober 2019