Ausweislich einer Pressemitteilung vom 21. Mai 2019 hat die Niedersächsische Landeregierung einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetztes beschlossen (Anlage).
Prof. Dr. Florian Heinze, Justitiar des Automatenverband Niedersachsen e.V. (AVN) und des Nordwestdeutschen Automaten-Verband e.V. (NAV), hat hierzu in einem Rundschreiben eine erste Einordnung vorgenommen. Dieses Rundschreiben fügen wir Ihnen selbstverständlich bei (Anlage).
Der Gesetzentwurf wurde heute zum Zwecke der Verbandsbeteiligung freigegeben. In kollegialer Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden werden wir entsprechend Stellung nehmen und Sie über den Fortgang des Entwurfs informieren.
Erstellt: 22. Mai 2019