Berlin, den 08. April 2019/019
Aktuelles zum Sozialkonzept und Berichtswesen +++ Newsletter Prävention und Spielerschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unternehmerinnen und Unternehmer der BA-Mitgliedsverbände,
hiermit möchten wir Sie wieder einmal über das Thema Prävention und Sozialkonzept informieren.
Newsletter Prävention und Spielerschutz
Kennen Sie schon unseren Newsletter Prävention und Spielerschutz? Gerne fügen wir diesem Schreiben die aktuelle Ausgabe des Newsletters Prävention und Spielerschutz bei (19_04_08_019_Anlage_Aktuelles_zum_SozialkonzeptNewsletter_Prävention_und_Spielerschutz.pdf). Neben aktuellen Informationen zu rechtlichen Fragen, Tipps und Hinweisen für den Alltag im Unternehmen und interessanten Gastbeiträgen, finden Sie einen Bericht über den kürzlich stattgefundenen Präventionstag in Münster. Online ist die Ausgabe 01/19 abrufbar unter:
Sie möchten den Newsletter abonnieren? Dann melden Sie sich hier an!
Praktische Hinweise zur Handhabe mit den Sozialkonzepten
Wie Sie wissen, sagt der Glücksspielstaatsvertrag, dass Betreiber von Geldgewinnspielgeräten gemäß § 6 ein Sozialkonzept zu führen haben. Darüber hinaus ist in den Richtlinien im Anhang festgeschrieben, einen Bericht über die Maßnahmen dieses Sozialkonzeptes alle zwei Jahre an die Ordnungsbehörden zu schicken. Durch die Landesspielhallengesetze, die in den einzelnen Ländern verabschiedet wurden, gestaltet sich auch das Berichtswesen sehr heterogen, manche Länder erwarten einen jährlichen Bericht. Der legal arbeitende Unternehmer hat dies alles bereits in seinen Betrieben umgesetzt.
Zur besseren Übersicht senden wir Ihnen gerne noch einmal eine Zusammenfassung zur Berichtspflicht für Spielstätten:
Berichtspflicht für Spielstätten Bundesland Häufigkeit Stichtag Baden-Württemberg, Bremen Hamburg, Sachsen-Anhalt Jährlich Nächster am 31.3.2019 Berlin, Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen,Thüringen Alle zwei Jahre Nächster am 31.03.2019 Bayern Alle zwei Jahre Nächster am 31.05. 2019 Hessen Alle zwei Jahre Nächster am 31.07.2020 vorhalten, nicht abgeben Nordrhein-Westfalen Alle zwei Jahre Nächster am 01.02.2020 Rheinland-Pfalz Alle zwei Jahre Nächster am 01.07.2020 Saarland Alle zwei Jahre Nächster für 2017 + 2018 zum 30.6.2019 Schleswig-Holstein Alle zwei Jahre Hängt ab vom Datum der Anerkennung des Sozialkonzepts Sachsen Jährlich oder alle zwei Jahre (ergibt sich aus glücksspiel- rechtlicher Erlaubnis) Berichtspflicht für die Gastronomie Alle Bundesländer, außer Baden-Württemberg1 Alle zwei Jahre Nächster am 31.3.2019
[1]Baden Württemberg verzichtet auf Berichte in der Gastronomie
ACHTUNG – Noch ein Tipp zum Ausfüllen: Wenn Sie das Sozialkonzept auf der BA-Website aufrufen und ausfüllen, vergewissern Sie sich, dass Sie die Änderungen lokal abspeichern, da ansonsten vorgenommene Änderungen verlorengehen würden und Sie die Anpassung erneut vornehmen müssen.
Beste Grüße
Ihre
Simone Storch
Geschäftsführerin
Folgen Sie dem BA jetzt auch auf Facebook und Twitter:
https://www.facebook.com/pages/Bundesverband-Automatenunternehmer/214671368711505
https://twitter.com/BA_Automaten
BA direkt ist ein gemeinsamer Service des BA und seiner Mitgliedsverbände zur kurzfristigen Information der Mitgliedsunternehmen in den Landes- und Fachverbänden des Bundesverband Automatenunternehmer e.V.