wir haben Sie mit BAdirekt vom 27. Februar und 15. März 2019 informiert, dass der 3. Glückspieländerungs-staatsvertrag zur Entscheidung ansteht. Nach ersten Presseberichten wurde dieser heute im Rahmen der Konferenz der Ministerpräsidenten gezeichnet. Der vorgelegte 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag beschränkt sich im Wesentlichen auf den Bereich der Sportwetten. Wesentlicher Inhalt ist:
— Die Geltung der Experimentierklausel für Sportwetten bis zum 30. Juni 2021 (Datum des Außerkrafttretens des derzeit geltenden Glücksspielstaatsvertrages) verlängert.
— Die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen (bisher: 20) wird aufgehoben.
— Das festgelegte Auswahlverfahren für die Erteilung von Sportwettkonzessionen entfällt. An die Stelle tritt ein Erlaubnisverfahren, dessen Regelungen noch bekannt gegeben werden.
— Der Staatsvertrag soll am 01. Januar 2020 in Kraft treten.
— Im Falle einer Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages über den 30. Juni 2021 hinaus verlängert sich die Experimentierklausel für Sportwetten:
Der 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag wird nunmehr den Landesparlamenten zur Beschlussfassung zugeleitet. Parallel soll das notwendige EU-Notifizierungsverfahren erfolgen.
In einer ersten Pressemitteilung hat Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V., der auch der BA als Spitzenverband angehört, die Forderung erhoben, das Glücksspiel endlich ganzheitlich und nach Qualitätskriterien zu regulieren. Die entsprechende Pressemitteilung fügen wir unserem Rundschreiben bei.
Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Erstellt: 21.März 2019