Durch die Änderung der Spielverordnung müssen nunmehr auch die Spielrelevanten Informationen angepasst werden, was auch Auswirkungen auf die Inhalte der Sozialkonzepte hat. Aus diesem Grunde ist das Sozialkonzept für Spielhallen sowie das Sozialkonzept für die Gastronomie von der AWI überarbeitet worden. Beide stehen nun den organisierten Unternehmern online auf der BA-Homepage www.baberlin.de unter der jeweiligen Landesverbandsseite zum Download zur Verfügung. Sie finden die Sozialkonzepte im geschütztem Mitgliederbereich, den Sie als Mitglied nach dem Login mit Ihrer Mitgliedsnummer erreichen. Das Sozialkonzept für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz erhalten wir aufgrund der besonderen Regelungen leider erst in der nächsten Woche, werden es dann jedoch unverzüglich auf der Webseite bereitstellen.
Die Aktualisierung der Sozialkonzepte wurde auch zum Anlass genommen, die Dokumentensicherheit und den Kopierschutz zu verbessern. Bestandteil unseres Sicherheitskonzeptes ist die Eingabe eines landesspezifischen Codes. Diesen erhalten Sie, als organisierter Unternehmer, telefonisch bei Ihrer jeweiligen Landesverbands-Geschäftsstelle. So ist sichergestellt, dass nur die Mitglieder unserer Landesverbände mit den neuen Sozialkonzepten arbeiten können. Dies ist ein besonderer Mehrwert für Sie als organisierter Aufstellunternehmer. Im Dokument des Sozialkonzeptes für Spielhallen ist zusätzlich ein landesverbandsspezifisches Wasserzeichen hinterlegt. Die ebenfalls zum Download bereitstehenden Anleitungen der Sozialkonzepte lassen sich ohne den landesspezifischen Code öffnen.
Bitte beachten Sie, dass diese Vorgehensweise nicht für den Bayerischen Automaten-Verband e.V. (BAV) gilt, da der BAV für seine Mitglieder ein eigenes Sozialkonzept bereithält. Hierzu wurden Sie bereits auf der Mitgliederversammlung des BAV informiert.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, zukünftig nur noch das aktualisierte Sozialkonzept zu verwenden.
Erstellt: 23. November 2018