Wir haben Sie am 17. März 2020 mit BAdirekt Nr. 017 informiert, dass wegen der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus im Bund in den Ländern erste Wirtschafts- und Liquiditätshilfen auf den Weg gebracht wurden. Mit diesem Rundschreiben wir Sie nun über erste konkrete Maßnahmen informieren.
Achtung: Die Listen werden mehrmals täglich hinsichtlich Ihrer Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst. Über Aktualisierungen, Änderungen und Ergänzungen werden wir Sie informieren.
Wir haben diese umfangreichen Maßnahmen in Bund und Länder und dann alphabetisch nach Bundesländern gegliedert.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Bund
Der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.
Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Länder
Baden-Württemberg
Liquiditätskredit
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Bewältigung vorübergehender Liquiditätsengpässe. (Höchstbetrag: in der Regel 5 Millionen Euro, im Einzelfall höher, Laufzeit 4-10 Jahre).
Bürgschaften
Für den Mittelstand, Abwicklung über Bürgschaftsbank BW, ab 5 Millionen Euro über Landesbank.
Die Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Die Unternehmen stellen den Antrag auf ein Förderdarlehen nicht bei der L-Bank, sondern direkt bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Nähere Informationen über Hotline der Landesbank: 0711 122 2345 oder unter wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
_________________________________________________________________
Bayern
Unternehmen, die in Bayern aufgrund der Krise in eine finanzielle Notlage gekommen sind, noch in dieser Woche Soforthilfen des Freistaats beantragen können. Je nach Größe sollen so kurzfristig und unbürokratisch zwischen 5.000 (bis zu 5 Beschäftigte) und 30.000 EUR (bis 250 Beschäftigte) ausgezahlt werden können, Auszahlung bereits ab Freitag (20.03.). Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. (Information) (Förderantrag)
Darüber hinaus stehen betroffenen Unternehmen Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern und verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Ansprechpartner der Unternehmen ist grundsätzlich die jeweilige Hausbank. Bestehende Programme der LfA Förderbank Bayern werden durch eine globale Rückbürgschaft der Staatsregierung von 100 Mio. Euro erweitert.
Universalkredit
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro (Höchstbetrag: 10 Millionen Euro je Vorhaben)
Bürgschaften
Für mittelständische Unternehmen. (Höchstbetrag: 5 Millionen Euro)
Akutkredit
Für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Ansprechpartner für die genannten Kreditprodukte ist grundsätzlich die jeweilige Hausbank.
_________________________________________________________________
Berlin
Laut Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) soll für Berliner Unternehmen ein Fonds mit einem Volumen von 100 Millionen Euro eingerichtet werden, der "perspektivisch" auch verdoppelt werden könne. Für Kleingewerbe soll es außerdem einen Härtefallfonds geben. Am Sonntagabend hat Senatorin Pop zudem angekündigt, den Liquiditätsfonds der Investitionsbank Berlin IBB neben dem produzierenden Gewerbe auch für Tourismus, Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel, Clubs und Restaurants zu öffnen(Information). Demnach wird auch nach dem Infektionsschutzgesetz ein Schadensersatz für diejenigen Unternehmen gezahlt, die bei Tätigkeitsverboten sowie Fällen von Quarantäne unter Verdienstausfällen leiden.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat derzeit eine „Liquiditätshilfe Berlin“ für KMUs aufgelegt. Die Hotline der IBB lautet: 030 2125 47 47.
_________________________________________________________________
Brandenburg
Ab sofort bietet das Land Brandenburg Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an, sich an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) zu wenden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Wie die Regierungskoalition ankündigte, soll am 1. April 2020 im Nachtragshaushalt ein Rettungsschirm von 500 Millionen EUR eingebracht werden, um die Krise zu bewältigen. Die Schuldenbremse sei aufgrund der unverschuldeten Notsituation außer Kraft gesetzt.
_________________________________________________________________
Bremen
Bremen verspricht kleinen Unternehmen direkte Finanzhilfen. Dabei soll es um Zuschüsse gehen und nicht um Kredite handeln. Bis Ende der Woche soll es dazu ein Konzept geben, so Wirtschaftssenatorin Vogt (Linke). Bremen stellt umfangreiche Liquiditätshilfen bereit, die über die Hausbank oder die Bremer Aufbaubank abgerufen werden können. Die von der Wirtschaft getragene Bürgschaftsbank Bremen erweitert die Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen EUR pro Engagement. Anträge bis 250.000 EUR werden innerhalb weniger Tage genehmigt. Beide Maßnahmen gelten bis Ende 2020.
Grundsätzlich ist die Bremer Förderbank (BAB) erster Ansprechpartner für Unternehmen.
_________________________________________________________________
Hamburg
Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und durch die Allgemeinverfügungen belastet werden, können Ihre Miete auf Antrag Ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen. Diese Zusage gilt ab sofort und ist durch einen formlosen Antrag möglich. (Information)
Übersicht der bisherigen Finanzierungshilfen durch IFB und Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG):
Hamburg-Kredit (Gründung und Nachfolge)
Zielgruppe: KMU der gewerblichen Wirtschaft; bis zu 250 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro Jahresumsatz / Darlehenssumme: Bis zu 750.000 Euro
(Zuständigkeit: IFB)
Hamburg-Kredit (Wachstum)
Zielgruppe: KMU der gewerblichen Wirtschaft; bis zu 250 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro Jahresumsatz und länger als 5 Jahre am Markt / Darlehenssumme: Bis zu 500.000 Euro
(Zuständigkeit: IFB)
Bürgschaften
Zielgruppe: KMU, Gründer und Freiberufler / Darlehenssumme: über 1,25 Millionen Euro. (Zuständigkeit: BG)
Landesbürgschaften
Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg / Darlehenssumme: über 1,25 Millionen Euro.
Detaillierte Infos zu Förderkrediten und Landesbürgschaften finden sich unter www.ifbhh.de. Die Förderberatung der IFB Hamburg ist erreichbar unter der Hotline 040 248 46 533.
_________________________________________________________________
Hessen
Darlehen für Kleinunternehmen
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Millionen Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 % aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. http://www.wibank.de/kfk
Betriebsmittelkredite für KMUs
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über Ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Million Euro erhalten. www.wibank.de/guw
Bürgschaften
Bis 1,25 Millionen Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 %. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 % besichert werde. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: http://www.bb-h.de/kontakt/
Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Millionen Euro. http://www.wibank.de/landesbuergschaften
Die Förderberatung des Landes Hessen bei der WIBank kann unter der Hotline 0611 774 7333 erreicht werden.
_________________________________________________________________
Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung hat ein 100 Mio. Euro Hilfsprogramm aufgelegt, um Unternehmen durch die Krise zu helfen. Dazu zählen unter anderem Sonderprogramme für Landesbürgschaften, die Verbürgung höherer Kredite, Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro, Liquiditätshilfen für KMU (Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro).
Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft eine Unternehmens-Hotline 0385/588-5588 geschaltet.
_________________________________________________________________
Niedersachsen
Niedersachsen hat im Zusammenhang mit der Corona-Krise noch keine neuen Programme aufgelegt. Jedoch wurden mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. Dieser soll bis Ende März (spätestens 25.-27. März) beschlossen werden.
Die Landesregierung verweist zurzeit noch auf die bestehenden Programme des Landes:
Hilfskredite für Unternehmen
Niedersachsen bereitet derzeit Hilfskredite für kleine und mittlere Unternehmen vor, deren Liquidität durch die Corona-Epidemie gefährdet ist. Die Hilfen sollen über die landeseigene Förderbank NBank abgewickelt werden. Das Volumen wird derzeit noch verhandelt. Es sei aber ein zweistufiger Plan vorgesehen: Erst würden Darlehen bis 50.000 Euro bereitgestellt, in etwa sechs Wochen auch Darlehen von mehr als 50.000 Euro.
Landesbürgschaften Niedersachsen
Die Bürgschaften sind auch für konjunkturelle Finanzierungen verfügbar. Sie werden bis zu einem Volumen von 1,25 Millionen. Euro von der NBB abgewickelt. Die Beantragung erfolgt über die Hausbanken. Nähere Infos zu den Bürgschaften finden Sie hier.
Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu anderen Programmen finden Sie hier.
_________________________________________________________________
Nordrhein-Westfalen
NRW hat im Zusammenhang mit der Corona-Krise noch keine neuen Programme aufgelegt. Die Landesregierung verweist auf die bestehenden Programme des Landes.
Expressbürgschaften
Um möglichst schnell wirksam zu sein, würden Expressbürgschaften bereitgestellt, die die Bürgschaftsbank binnen 72 Stunden bewilligen könne. Kleine Unternehmen, Neugründungen und Betriebe, die ausbilden, könnten ohne Hausbank und ohne Sicherheiten frisches Beteiligungskapital erhalten und so Lücken nachhaltig schließen.
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
Können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen Euro, auch Großunternehmen) nunmehr mit bis zu 80 % besichert werden.
NRW.Bank-Hotline: 0211 91741 4800
Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen
Die Bürgschaften sind auch für konjunkturelle Finanzierungen verfügbar. Sie werden bis zu einem Volumen von 1,25 Millionen Euro von der Bürgschaftsbank NRW abgewickelt. Die Beantragung erfolgt über die Hausbanken. Nähere Informationen zu dieser Option finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu allen Unterstützungsmöglichkeiten sowie Ansprechpartner für Unternehmen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
_________________________________________________________________
Rheinland-Pfalz
Der Landtag hat einen Nachtragshaushalt diskutiert. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von rund 650 Millionen Euro. Es wird sich, laut Finanzministerium, um einen Maßnahmenmix aus Barmitteln, Bürgschaften und der Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen handeln. Das Finanzministerium erstellt nun einen Entwurf für den Nachtrag. Dieser soll am 31. März im Ministerrat beschlossen werden.
Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Kontakthotline: 06131 16 5110 / E-Mail: mailto:unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stellt das Finanzministerium sicher, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.
Programmdarlehen der ISB
Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel)
Tilgungsaussetzungen bei Programmdarlehen
Unternehmen werden ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügig Tilgungsaussetzungen gewährt. Diese werden zunächst bis Jahresende 2020 befristet. Zinsstundungen und Laufzeitverlängerungen sind damit nicht verbunden.
Bürgschaften
Für Risikoübernahmen stehen sowohl die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH als auch die ISB zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank hat Ihre Bürgschaftsobergrenze für alle Finanzierungsanlässe auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Durch die Schaffung einer Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000 Euro soll die Bearbeitungsgeschwindigkeit nochmals erhöht werden. Die Bürgschaftsquote beträgt dabei bis zu 80 %. Erreichbar ist die Bürgschaftsbank unter 06131 6291565
Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro werden über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgewickelt. Dabei können bei Betriebsmittelkrediten nunmehr auch bis zu 80 % beantragt werden. Erreichbar ist die ISB unter 06131 6172 1333
Das Wirtschaftsministerium informiert zu genannten Programmen gemeinsam mit der ISB im Internet.
_________________________________________________________________
Saarland
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes aufgrund von Covid-19 ein Sofortmaßnahmenpaket für die saarländische Wirtschaft erstellt. Informationen dazu finden Sie hier.
Das Ministerium stellt auf seiner Homepage auch Informationen zu bestehenden Instrumenten zur Verfügung. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.
Notrufportal für Unternehmen
Hier wird darum gebeten für bessere Bearbeitung Fragen und Anliegen per Mail zu übermitteln: corona@wirtschaft.saarland.de
Hotline: 0681 501 4433
_________________________________________________________________
Sachsen
Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten zur Corona-Krise eingerichtet. Dieser wird fortlaufend erweitert. Sollten sächsische Unternehmen finanzielle Unterstützung anfragen, stehen über die Landesförderbanken Fördermöglichkeiten (bspw. zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, staatliche Bürgschaften etc.) zur Verfügung, um ggf. wegen Lieferengpässen oder Zahlungsausfällen entstehende Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken. Betroffene Unternehmen sollen sich direkt mit der SAB in Verbindung setzen.
Als Ansprechpartner steht die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos. Hotline 0351 4910 1100.
Kontakt zum Beratungszentrum Konsolidierung der SAB.
_________________________________________________________________
Sachsen-Anhalt
Wie das Wirtschaftsministerium bereits in der vergangenen Woche mitteilte, stehen für Unternehmen in Sachsen-Anhalt bis zu 400 Millionen Euro Hilfsgelder bereit. Unternehmen, die bedingt durch die Ausbreitung des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sich üblicherweise zunächst an Ihre Hausbank wenden.
Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit Ihrer Hausbank aber auch auf folgende Institutionen zugehen:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Tilgungsdarlehen mit mittleren oder längeren Laufzeiten an. Diese können relevant sein, wenn die Betriebsmittelfinanzierung grundsätzlich im Unternehmen neu strukturiert werden soll. Sie bietet hier den Mittelstands- und Gründerfonds sowie einen KMU-Folgefonds an.
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Für kurzfristige Finanzierungslinien wie Kontokorrentausweitung oder Besicherung der (eigenen) Kreditmittel der Hausbank ist die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt der passende Partner.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium zudem eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Telefon-Hotline ist unter 0391 567 4750 immer werktags zwischen 08:30 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar.
_________________________________________________________________
Schleswig-Holstein
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) vereinbarte zusammen mit der Investitionsbank (IB.SH), der Bürgschaftsbank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ein Stabilitätspaket für KMUs. Nähere Informationen finden Sie hier. Die dort genannten Ansprechpersonen koordinieren die Förderung von IB.SH, MBG und BB-SH und vertreten jeweils alle drei Institute.
Darüberhinausgehende Hilfen sind derzeit nicht bekannt gegeben worden. Die Landesregierung verweist auf ihrer Homepage nur noch auf die Maßnahmenpakete des Bundes.
_________________________________________________________________
Thüringen
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) stellt umfassende Informationen zu Liquiditätshilfen und Risikoentlastungen für Unternehmen bereit:
Konsolidierungsfonds für KMUs
Erhöhung des maximalen Darlehensbetrag auf 2 Millionen Euro (zuvor max. 1 Mio. Euro); Erweiterung des Antragstellerkreises. Information
Bürgschaften der TAB
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Verbürgt werden maximal 80 % des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen Euro übernommen werden. Information
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen
Die Bürgschaftsbank Thüringen bietet verschiedene Bürgschaften mit und ohne Hausbank. Mit der "klassischen Bürgschaft" übernimmt die BBT bis zu 80% des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank. Information
Landesbürgschaften
Der Freistaat Thüringen verbürgt im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms Kredite in der Regel ab einem Bürgschaftsvolumen von über 3 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro. Information
Kontakt zur Thüringer Aufbaubank: Homepage / Hotline: 0800 534 56 76.
_________________________________________________________________
Wir hoffen, es ergeben sich in der Aufzählung mögliche Optionen für Sie, so dass gegebenenfalls entstehende Schäden abgefedert werden können.
Erstellt: 19. März 2020