Aus- und Weiterbildung in der Automatenbranche
RA Harro Bunke,
Geschäftsführer des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA)
Ausbildung wofür?
Weiterbildungslehrgänge
IHK-Lehrgang „Zusatzqualifikation für Auszubildende in der Automatenwirtschaft“
Spezifische Ausbildungsberufe für die Automatenwirtschaft
Ausbildung wofür?
Seit Jahren haben sich die Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft intensiv um die Einführung anerkannter automatenspezifischer Ausbildungsberufe bemüht. Im Januar 2008 wird endlich die "Verordnung über die Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit einer branchenspezifischen Ausbildung werden insbesondere folgende Ziele angestrebt:
• Sicherung eines qualifizierten Mitarbeiterpotenzials im Arbeitsmarkt.
• Nachwuchsförderung auch im Sinne einer problemlosen Unternehmensnachfolge.
• Image-Verbesserung und Förderung der Akzeptanz der Branche in der Gesellschaft.
Weiterbildungslehrgänge
In 1994 haben die im Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) zusammenarbeitenden Spitzenverbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) beauftragt, Konzepte für Berufsbilder zu entwickeln.
In Abstimmung mit den Branchenverbänden, Unternehmen und Praktikern wurden zunächst Weiterbildungslehrgänge erarbeitet. Damit soll eine Qualifizierung der Mitarbeiter erreicht werden. Zertifizierungslehrgänge wurden von 1995 bis 1999 von der Weiterbildungsgesellschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg mbH für
• Fachkraft für Automatenservice, Fachrichtung Unterhaltungsautomaten und
• Fachkraft in Spielstätten
angeboten. Zahlreiche Beschäftigte in Spielstätten und technische Mitarbeiter von Automatenunternehmen haben erfolgreich diese Lehrgänge absolviert.
IHK-Lehrgang „Zusatzqualifikation für Auszubildende in der Automatenwirtschaft“
Gemeinsam mit dem IW und der IHK Bonn/Rhein-Sieg mbH sowie Automatenunternehmen haben die im AMA zusammenarbeitenden Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft mit weiteren Verbänden der Automatenwirtschaft (Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V., Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e. V., Bundesverband Parken e. V., Bundesverband der Warenautomatenaufsteller e. V., Forum für Automatenunternehmer in Europa e. V.) in einem nächsten Schritt den IHK-Lehrgang zur Vermittlung einer
• Zusatzqualifikation für kaufmännische Auszubildende in der Automatenwirtschaft
erarbeitet. Zusatzqualifikationen entsprechen nicht nur dem aktuellen Bedarf der Wirtschaft, sondern erweitern bei den angehenden Fachkräften auch deren berufliche Chancen. Erarbeitet wurden ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Zusatzqualifikationsprüfung und eine Prüfungsordnung „Branchenspezielle Kenntnisse und Fertigkeiten für Auszubildende in der Automatenwirtschaft“. Dieser Lehrgang für eine kammergeprüfte Zusatzqualifikation, die in eine anerkannte duale kaufmännische Berufsausbildung integriert ist, wurde vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bis Dezember 2002 als Modellprojekt gefördert.
Hauptziel des dreijährigen Modellprojekts „Zusatzqualifikation für Auszubildende in der Automatenwirtschaft“ war die Entwicklung und Erprobung eines Konzepts für die Ausbildung kaufmännischer Berufe in der Automatenwirtschaft, mit dem zugleich Ausbildungsreserven in der Branche erschlossen werden. Hierbei stellen sich folgende einzelne Ziele:
• Entwicklung und Erprobung der Zusatzqualifikation branchenspezieller
Kenntnisse und Fertigkeiten für Auszubildende in der Automatenwirtschaft
• Akquisition und Werbung mit diesem Konzept für zusätzliche
Ausbildungsplätze in der Automatenwirtschaft
• Förderung der Kooperation zwischen den Ausbildungsbetrieben der
Automatenwirtschaft und Berufsschulen.
Gemeinsam mit Fachleuten aus den Automatenverbänden und Automatenunternehmen sowie dem IW und der IHK Bonn/Rhein-Sieg ist der Rahmenausbildungsplan erarbeitet worden, der Grundlage für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Zusatzqualifikationsprüfung und eine Prüfungsordnung ist. Zudem hat sich ein spezieller Prüfungsausschuss konstituiert, dem Unternehmer und Mitarbeiter aus der Automatenbranche angehören. Der Lehrgang findet pro Ausbildungsjahr in jeweils einwöchigen Vollzeitkursen in Bonn statt.
Die Verbände der Automatenwirtschaft setzen sich intensiv dafür ein, dass Automatenunternehmen Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und junge Menschen ausbilden, die zugleich an dem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Zusatzqualifikationsprüfung teilnehmen. Bisher haben über hundert junge Menschen an den jährlich neu beginnenden Lehrgängen teilgenommen. Die zwölf Teilnehmer des ersten Lehrgangs haben im Juni 2001 erfolgreich die Prüfungen bestanden und ihre Zeugnisse erhalten. Dreizehn männliche und weibliche kaufmännische Auszubildende des zweiten Lehrgangs haben im April 2002 ihre Prüfung abgelegt. Im Mai 2003 haben die 22 Teilnehmer/innen des dritten Lehrgangs ihre Prüfungen erfolgreich abgelegt. Die Prüfungen für den vierten Lehrgang mit vierzehn Damen und Herren wurden im Frühjahr 2004 erfolgreich durchgeführt. Im März 2005 haben fünfzehn Auszubildende den fünften Lehrgang mit bestandenen Prüfungen abgeschlossen. Achtzehn Auszubildende haben mit Erfolg den sechsten Lehrgang im März 2006 abgeschlossen. Der siebente Lehrgang mit 24 Auszubildenden endete im März 2007. Der achte Lehrgang wird mit voraussichtlich 20 Auszubildenden im März 2008 bei der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg abschließen. Der neunte Lehrgang hat bereits im Mai 2007 begonnen, der zehnte Lehrgang wird im Mai 2008 beginnen.
In Anbetracht des speziellen Nutzens der Zusatzqualifikation für die berufliche Zukunft und den betrieblichen Vorteil, mit branchenspezifisch ausgebildeten Fachkräften arbeiten zu können, besteht zwischen den Spitzenverbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft Einvernehmen, die Weiterbildungslehrgänge mit den abschließenden IHK-Prüfungen weiterzuführen.
Spezifische Ausbildungsberufe für die Automatenwirtschaft
Die Weiterbildungsmaßnahmen reichen jedoch nicht aus, um den Qualifikationsbedarf der Automatenwirtschaft zu decken. Die im AMA zusammenarbeitenden Verbände haben daher gemeinsam mit den anderen Verbänden der Automatenwirtschaft sowie mit Unternehmen, in denen auch Automaten unterschiedlichster Art betrieben werden, wie zum Beispiel Deutsche Bahn AG, öffentliche Verkehrsbetriebe, Flughafengesellschaften und Kreditinstitute, und mit dem IW spezifische Ausbildungsberufe für die Automatenwirtschaft erarbeitet.
Die Automatenverbände wurden hierbei von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) unterstützt. Da für die Zulassung von Ausbildungsberufen die Einbindung der Gewerkschaften erforderlich ist, wurden gemeinsam mit IW und BDA intensive Gespräche mit Vertretern der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Industriegewerkschaft (IG) Metall und der Gewerkschaft TRANSNET geführt. Die Gewerkschaften haben sich leider einer Mitarbeit enthalten und die Schaffung automatenspezifischer Ausbildungsberufe abgelehnt.
Gemeinsam mit dem BDA hat das KWB dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Liste mit Vorschlägen für neue Berufe für verschiedene Funktionen, Aufgaben und Branchen vorgelegt. Die Vorschläge enthalten konkrete Angaben zu den Profilen, den Qualifikationsschwerpunkten sowie Hinweise zu den zu erwartenden Ausbildungsplätzen. Unter anderem hat das KWB im Bereich der Automatenwirtschaft folgende neue Berufe vorgeschlagen:
• für den kaufmännischen Bereich "Automatenkaufmann/Automatenkauffrau“,
eine dreijährige Ausbildung
• für den technischen Bereich „Automatenmechatroniker/Automatenmechatronikerin“,
eine dreijährige Ausbildung
• für den Servicebereich „Fachkraft für Automatenservice“,
eine zweijährige Ausbildung, die auf die beiden dreijährigen Ausbildungsberufe
angerechnet werden kann.
Um den branchenspezifischen Bedarf der Automatenwirtschaft an qualifizierten Fachkräften zu ermitteln, hat das BMWi das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt, die von der Sozialwissenschaftlichen Forschungsgruppe GmbH (SALSS) durchgeführt worden ist. Befragt wurden insgesamt 636 Betriebe der Automatenwirtschaft aus den Bereichen Hersteller, Groß- und Einzelhandel, Service und Instandhaltung sowie Betreibern von Waren- bzw. Vending-Automaten, Unterhaltungs-, Geld-, Fahrkarten- und Ticketautomaten. Im Ergebnis der Untersuchung ist ein sich erhärtender Qualifizierungsbedarf bei den Betreibern von Unterhaltungsautomaten in den Bereichen Wartung und in geringem Umfang Instandsetzung, Gastronomie, Kassenführung und Abrechnung deutlich geworden. Die stärkeren service- bzw. auch branchenbezogenen Qualifikationen kommen vor allem in den Branchen zum Tragen, in denen technische Aufgabenstellungen und die Erbringung von Dienstleistungen in stärkerem Maße zusammenfallen, insbesondere bei den Betreibern von Unterhaltungs- und Warenautomaten.
Auf Grund der Bestätigung des Bedarfs an automatenspezifischen Ausbildungsberufen haben die Verbände der Automatenwirtschaft sowohl das BMWi als auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgefordert, nunmehr kurzfristig die neuen Ausbildungsberufe einzuführen. Das BiBB hat dazu einen Sachverständigenausschuss eingesetzt, dem Vertreter der Verbände und Unternehmer aus der Automatenbranche angehörten. An den Sitzungen, die im Jahre 2007 im BiBB und in einem Automatenunternehmen mit der Möglichkeit einer Betriebsbesichtigung stattfanden, haben auch Vertreter des BMWi sowie des BMBF teilgenommen. Die Arbeiten wurden im September 2007 abgeschlossen. Die von den Sachverständigen erarbeitete „Verordnung über die Berufsbildung in der Automatenwirtschaft” wird als Ausbildungsordnung für die Dauer von fünf Jahren zur Erprobung verabschiedet. Parallel dazu hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland den Rahmenlehrplan für die neuen Ausbildungsberufe erarbeitet. In der abschließenden gemeinsamen Sizung der beteiligten Ministerien, Sachverständigen, Kultusminister der Länder und des BiBB bestand Einvernehmen, die Ausbildungsordnung kurzfristig im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung der "Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft" im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 1 vom 11. Januar 2008 haben Automatenunternehmer ab August 2008 erstmalig die Möglichkeit, junge Menschen in folgenden automatenspezifischen Berufen ausbilden zu können:
• Fachkraft für Automatenservice,
ein zweijähriger Ausbildungsberuf, in dem alle Qualifikationen für die
operativen Tätigkeiten rund um den Automaten erworben werden.
• Automatenfachmann/Automatenfachfrau,
ein dreijähriger Ausbildungsberuf mit vertieften Kenntnissen im
kaufmännischen oder mechatronischen Bereich.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Automatenservice kann nach erfolgreichem
Abschluss in einer Aufstiegsoption auf die Ausbildung zum/zur
Automatenfachmann/frau angerechnet werden.
Mit dem Inkrafttreten der Ausbildungsordnung für automatenspezifische Ausbildungsberufe konnten die langjährigen Bemühungen der Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft erfolgreich abgeschlossen werden. Es bleibt nunmehr zu hoffen, dass Automatenunternehmer diese Ausbildungsmöglichkeiten in großem Umfang nutzen werden. Mit den zwei- und dreijährigen Ausbildungsberufen wird eine hohe Passgenauigkeit für die betrieblichen Bedürfnisse erreicht. Gleichzeitig wird insbesondere kaufmännisch oder technisch begabten jungen Menschen eine Ausbildung in der Automatenbranche im dualen System ermöglicht.
Weitere Informationen zu den neuen automatenspezifischen Ausbildungberufen finden Sie hier.
Ausbildungsordnung: "Verordnung über die Entwicklung und Erprobung
der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft"
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