IHK-Prüfungshinweise
Prüfungshinweise für Automatenberufe
Die im Bereich der automatenspezifischen Ausbildungsberufe federführende Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen in Bielefeld hat jetzt Hinweise für die praktische Prüfung der Auszubildenden erarbeitet. Die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern (ZPA) hat die Hinweise unter www.ihk-zpa.de im Internet veröffentlicht, sodass Auszubildende und Prüfer vorab einen Eindruck davon bekommen können, was auf sie zukommt.
Die Prüflinge sollen danach zwei praktische Arbeitsproben geben. Dabei gilt es Automaten aufzustellen und anzuschließen, Automaten auszulesen, zu befüllen und zu entleeren, sie zu warten, zu reinigen und Verschleißteile auszutauschen sowie Fehler zu finden und Störungen zu beseitigen.
Die Auszubildenden sollen unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, den Service kundenorientiert zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Außerdem wird geprüft, ob sie technische Kommunikationsmittel anwenden sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen können.
Seit dem 1. August 2008 gibt es die Ausbildungsberufe Fachkraft für Automatenservice und Automatenfachmann/-fachfrau. Die ersten Auszubildenden des zweijährigen Ausbildungsgangs Fachkraft für Automatenservice stehen folglich in wenigen Monaten vor ihrer Abschlussprüfung. Auszubildende für den Beruf Automatenfachmann/-fachfrau absolvieren mit den gleichen Aufgaben den ersten Teil ihrer Prüfung.
IHK-Prüfungs-News 2/10
Anlage 1
Anlage 2
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