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Gesellschaft zum Schutz musikalischer Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA)


Die Gesellschaft zum Schutz musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt in Deutschland die ihr übertragenen Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger.
Sie überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Bezahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann an die betroffenen Urheber abführt.


Die ab 01.01.2010 geltenden Vergütungssätze für Tonträger- und Hörfunkwidergaben in Spielhallen sowie mit Musikautomaten betragen

• Für Tonträgerwiedergaben mit Musikautomaten (gemäß Vergütungssätze
   M-U III 1. a) bb)):
   Je Musikautomaten jährlich € 173,00.

• Für Tonträgerwiedergaben in Spielhallen (gemäß Vergütungssätze
   M-U III 5.c):
   Bis zu 12 Geld- oder Warenspielgeräte in einer Spielhalle jährlich € 231,80,
   je weitere bis zu 12 Geld- oder Warenspielgeräte in der gleichen Spielhalle
   (= Spielhallenstandort) jährlich € 115,90.

• Für Hörfunkwiedergaben in Spielhallen (gemäß Vergütungssätze R I, 2.8.c):
   Bis zu 12 Geld- oder Warenspielgeräte in einer Spielhalle jährlich € 231,80,
   je weitere bis zu 12 Geld- oder Warenspielgeräte in der gleichen Spielhalle
   (= Spielhallenstandort) jährlich € 115,90.

Auf Grund des zwischen BA und GEMA bestehenden Rahmenvertrages wird den Mitgliedsunternehmen der BA-Mitgliedsverbände auf die aufgeführten Vergütungssätze ein 20%iger Nachlass gewährt.


Weitere Einzelheiten zur gewerblichen Nutzung von musikalischen und literarischen Autorenrechten sowie von Leistungsschutzrechten auf dem Gebiet des Urheberrechts entnehmen Sie bitte dem GEMA-Handbuch 2010


Die GEMA ist unter folgender Adresse erreichbar:

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Generaldirektion München
Rosenheimer Straße 11
81667 München

www.gema.de

 

 

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