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Aktion "Roter Brief"

Der Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI), der Deutsche Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV) und der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) nehmen im Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) satzungsgemäß Aufgaben wahr, die den Automatenunternehmern die Wirtschaftsgrundlage erhalten. Eine diese Aufgaben liegt in der Einleitung präventiver Maßnahmen, welche die redlichen Automatenunternehmer vor missbräuchlichem Spielen an Unterhaltungsspielgeräten, wie zum Beispiel einer unzulässigen Verwendung von Weiterspielmarken und Punkten bei so genannten FUN GAMES, schützen. Dadurch wird weitgehend eine staatliche Regulierung entbehrlich.

Vereinzelt werden Weiterspielmarken missbräuchlich verwendet. Der gemäß § 9 SpielV verbotene Umtausch von Weiterspielmarken und Punkten in Geld- oder Sachwerte stellt regelmäßig ein unerlaubtes Glücksspiel dar, für das keine Genehmigung erteilt ist und das nach § 284 StGB unter Strafe steht.

Der AMA hat die Aktion "Roter Brief" gestartet, um aktiv gegen missbräuchliche Verhaltensweisen beim Spielen an Unterhaltungsspielgeräten vorzugehen. Politik und Verwaltung haben diese Aktion als notwendige Selbstregulierung der Branche ausdrücklich begrüßt.
Zwischenzeitlich unterstützt sogar der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. aus Unna die Bemühungen des AMA, dem illegalen Spiel wirksam entgegenzuwirken.

Den Anstoß für die Überprüfung eines vermeintlichen Wettbewerbsstörers gibt die Einsendung eines so genannten "Roten Briefes". Mit den dort gemachten Angaben ist es dem AMA-Sicherheitsbeauftragten möglich, vor Ort dem angeblichen Verstoß nachzugehen, falls sich der Abgemahnte nicht schon vorher auf den Weg der Lauterkeit hat zurückführen lassen.

Der konsequente Einsatz juristischer Mittel zeigt auch bei den "schwarzen Schafen“ Wirkung. In Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg konnte der Nachweis geführt werden, dass die Zahl der aufgedeckten Missbrauchsfälle in der Tendenz kontinuierlich zurückgegangen ist. Dabei werden Wettbewerbsstörer gerichtlich auf Unterlassung des illegalen Glücksspiels in Anspruch genommen. Neben einer Unterlassungserklärung müssen die "schwarzen Schafe" mit einer drastischen Vertragsstrafe rechnen. Zudem haben sie die gesamten Prozesskosten zu tragen. Parallel erfolgt eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt.

"Wiederholungstäter" werden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 284 StGB (Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels) angezeigt. Ihnen drohen eine erhebliche Geldstrafe, Beschlagnahme der Geräte, Entzug der Gewerbeerlaubnis und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

Manche Automatenaufsteller und Spielstättenbetreiber neigen zu einem missbräuchlichen, zum Teil sogar illegalen Betrieb von Unterhaltungsspielgeräten.
Mit der Aktion "Roter Brief" konnten viele Verstöße verfolgt und nachgewiesen werden. Sollte auch Ihnen ein solcher Verstoß bekannt sein, so füllen Sie den Meldebogen bitte vollständig in Druckbuchstaben aus und versenden ihn in einem Fensterkuvert an die AWI GmbH nach Berlin. In dringenden Fällen ist eine Übermittlung per Telefax (Fax: 030/240877-70) möglich.