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Informationsflyer

Die seit Anfang 2006 geltende Spielverordnung verpflichtet in § 6 Abs. 4 u.a. Automatenaufstellunternehmer, in Spielhallen Informationsmaterial über die Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen.

§ 6 (4) SpielV
Der Hersteller hat an Geldspielgeräten deutlich sichtbare, sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten anzubringen. Der Aufsteller hat in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen.

 

In Zusammenarbeit mit dem Dipl.-Psychologen Boris Dickow, Glücksspielexperte an der Universität Bremen und Ansprechpartner für den Bereich "Spielerschutz - Responsible Gaming", wurde von BA und FORUM ein entsprechender Informationsflyer erarbeitet. Der Flyer weist problemgerecht und informativ auf Risiken übermäßigen Spielens hin und nennt als Ansprechpartner bei problematischem Spielverhalten die telefonische Spielerberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Telefon: 0180 1-37 27 00 (bundesweit zum City-Tarif).


Download des Informationsflyers
(als .pdf)



Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Informationsflyer hier online zu bestellen.

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