Seite drucken
 | Login  

"Golden Jack" und "Vorbildliche Spielstätte"

 
Zielsetzung

Derzeit gibt es in Deutschland rund 8.200 Spielstätten. Diese verteilen sich in den 16 Bundesländern auf ca. 16.000 Städte und Gemeinden. Verglichen mit der Präsenz anderer Branchen mit ihren Einrichtungen und Outlets sicherlich eine geringe Zahl. Dennoch stehen Spielstätten zum Teil immer noch unter skeptischer Beobachtung und im Fokus kritischer Meinungen bzw. von Vorurteilen.

Versachlichung der Diskussion, Bereitschaft zum Dialog sowie das selbstbewusste Auftreten der weithin unbekannten Branche der Automatenwirtschaft in der Öffentlichkeit als ein Bereich der zeitgemäßen deutschen Freizeitwirtschaft führten dazu, dass die Aktion „Vorbildliche Spielstätte” ins Leben gerufen wurde. Seit 1988 fördert nun die Aktion „Vorbildliche Spielstätte” die positive Entwicklung von Spielstätten hin zu modernen Dienstleistungsbetrieben der Freizeitbranche. Auch in die Branche sollte die Aktion wirken: Sie sollte verdeutlichen, dass sich dauerhaft nur Qualität zur Kundenbindung und Neukundengewinnung durchsetzt.

Der Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA) verleiht diese Auszeichnung stellvertretend für die Deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft. Sie wird vor Ort von der Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (AWI – www.awi-info.de) umgesetzt.

Über 3.000 bewertete Spielstätten

Ähnlich wie in der Hotellerie und Gastronomie wurde zum Beginn dieser Aktion für die Auszeichnung das Bewertungssystem der „fünf Sterne” angewendet. Doch schon bald sollte diese Aktion nicht mehr dem damit einhergehenden Wettbewerbscharakter unterliegen. Anstatt der Sterne erhält die jeweilige „Vorbildliche Spielstätte” seit 1997 ein Aushängeschild und eine Urkunde mit der entsprechenden Jahreszahl. Bundesweit einheitliche Kriterien für diese Zertifizierung basieren auf den Erfahrungen anerkannter Experten, Erkenntnissen aus einer breiten öffentlichen Diskussion sowie Rahmendaten, die der Gesetzgeber festgelegt hat.

Es wurde festgelegt, dass die Auszeichnung für zwei Jahre Gültigkeit hat. Nach Ablauf der Zeit wird die vergebene Auszeichnung ungültig. Schilder und Urkunden sollten dann aus der Spielstätte entfernt werden. Bei einem Besitzerwechsel entfällt die Bewertung auch vor Ablauf der Zwei-Jahresfrist. Eine Nachbewertung für weitere zwei Jahre wird ausdrücklich gewünscht. Zwischenzeitlich wurden in Deutschland bereits über 3.000 Spielstätten bewertet.

Ausgezeichnetes Spielvergnügen

Die „Vorbildlichen Spielstätten” in Deutschland garantieren „Ausgezeichnetes Spielvergnügen”. Sie stellen sich den kritischen Prüfungen einer unabhängigen Bewertungskommission und beweisen damit, dass sie höchsten Ansprüchen genügen. Sie sind nach bestandener Prüfung Mitglied im Kreis der Top-Entertainment-Center in Deutschland.

Doch auch in diesem Premium-Marktsegment stechen noch einige hervor. Ihnen gebührt die Auszeichnung als „Besonders Vorbildliche Spielstätte” und als äußeres Zeichen der „Golden Jack” als Statue. Seit September 1997 erhält einmal im Monat ein Unternehmen in Deutschland diese herausragende Anerkennung. Diese Bewertung ist gleichzusetzen mit einem 5*-Hotel oder einem hoch dekorierten Gourmet-Restaurant.


[Quelle: www.awi-info.de]